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Wähle eine Felge aus und schaue unter den verfügbaren Reifengrößen in die Tabelle. Achte auf den grünen Haken bei eintragungsfrei. Wenn dieser vorhanden ist, dann handelt es sich um eine eintragungsfreie ABE oder ECE-Anwendung. Bei einem grauen Kreuz liegt ein Teilegutachten oder Festigkeitsgutachten vor. Befinden sich dort Auflagen und Hinweise zum Durchlesen, handelt es sich entsprechend um ein Teilegutachten.
Lese vor dem Kauf sorgfältig die unten aufgeführten Hinweise und Auflagen durch! Das gilt auch bei einem vorhandenen grünen Haken. Somit vermeidest du aktiv eventuelle Rückfragen und Lieferverzögerungen.
Vorderachse | Hinterachse | Eintragungsfrei | Schneeketten | |
---|---|---|---|---|
225/35R19 | 255/30R19 | |||
225/40R19 | 225/40R19 | |||
225/40R19 | 245/35R19 | |||
225/40R19 | 255/35R19 | |||
235/35R19 | 235/35R19 | |||
235/35R19 | 255/30R19 | |||
245/35R19 | 245/35R19 |
Vorderachse Hinterachse |
Eintragungsfrei | Schneeketten | |
---|---|---|---|
225/35R19 255/30R19 | |||
225/40R19 225/40R19 | |||
225/40R19 245/35R19 | |||
225/40R19 255/35R19 | |||
235/35R19 235/35R19 | |||
235/35R19 255/30R19 | |||
245/35R19 245/35R19 |
Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
Die Verwendung dieser Reifengrösse ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120 kg.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). im oben genannten Bereich abgedeckt sein. ? das Hinweisblatt ist zu beachten!
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung. Radabdeckungsverbreiterung. usw.) kann es möglich sein. dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). im oben genannten Bereich abgedeckt sein. ? das Hinweisblatt ist zu beachten!
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
Die Verwendung dieser Reifengrösse ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230 kg.
Limousine
Heckantrieb
Facelift ab September 2008
ab e1*2001/116*0308*09
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes. mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die Brems-. Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten. dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER. FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich. es sei denn. dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen. die weitgehend den Normen (DIN. E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11.3 mm geeignet sind. zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Es dürfen nur die vom Radhersteller vorgesehenen und mitgelieferten Ventile verwendet werden.
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden. wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1 die unter die EU-Verordnung 661/2009/EG fallen. ist die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades unzulässig. wenn die Rad-/Reifenkombination ohne das serienmäßige verbaute Reifendruckkontrollsystem nach ECE-R 64 verbaut werden. Eine Deaktivierung des OEM-Reifendruckkontrollsystems führt zu einer Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des gesamten Fahrzeugs.
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruck- kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. (gem. BMVBS lt. Mail KBA-Sgb423 vom 12.11.2013)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt. wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen.
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig. wenn mindestens 7.5 Umdrehungen bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern für M12x1.5 oder M12x1.25 oder M14x1.5 oder M14x1.25 und 8 Umdrehungen für Gewinde ½UNF erreicht werden.
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.
Eine Einschraubtiefe von 0.8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der serienmäßigen Schraube. falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde. gilt als ausreichend. Bei Einschraubtiefe kleiner als 0.8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube einzuhalten.
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben. ist die. in der Anlage zum Gutachten. dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse 1 225/35R19 245/30R19 255/30R19 265/30R19 305/25R19 2 225/40R19 245/35R19 255/35R19 3 225/45R19 245/40R19 255/40R19 4 235/35R19 255/30R19 265/30R19 275/30R19 315/25R19 5 235/40R19 265/35R19 275/35R19 6 235/45R19 255/40R19 7 235/50R19 255/45R19 8 235/55R19 255/50R19 9 245/30R19 305/25R19 10 245/35R19 265/30R19 275/30R19 285/30R19 11 245/40R19 275/35R19 285/35R19 12 245/45R19 275/40R19 13 255/30R19 305/25R19 14 255/35R19 285/30R19 295/30R19 305/30R19 15 255/40R19 285/35R19 295/35R19 16 255/45R19 285/40R19 17 255/50R19 285/45R19 295/45R19 18 265/30R19 305/25R19 315/25R19 19 265/35R19 295/30R19 305/30R19 20 265/40R19 295/35R19 21 265/50R19 295/45R19 22 275/30R19 315/25R19 Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig. wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen achsweise eines Herstellers. Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
ab e1*2007/46*0314*05
Modelljahr 2012
Die maximal zulässige Achs- und Stützlast sowie das maximal zulässige Gesamt und Gespanngewicht des Fahrzeuges im Anhängerbetrieb ist beachten. Ein Überschreiten der fahrzeugspezifischen Gewichtsgrenzen ist unzulässig. Die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges ist beachten.
Bei optionaler Ausrüstung des Fahrzeuges mit einer Anhängerkupplung bzw. Trailer-Option und kein Anhänger angekuppelt ist und sind. gleichzeitig ein Stecker in der Anhängersteckdose z.B. ein Fahrradträger mit Beleuchtung angeschlossen ist. kann es in extremen Fahrsituationen automatisch zu plötzlichen Bremsvorgängen kommen. Die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges ist zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers. Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie an Achse 1 und Achse 2 zulässig.
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig. wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.
Die Verwendung der Sonderräder an Fahrzeuge(n) für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist unzulässig.
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. Eine Erhöhung der Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
Limousine
Heckantrieb
Facelift ab September 2008
ab e1*2001/116*0308*09
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes. mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die Brems-. Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten. dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER. FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich. es sei denn. dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen. die weitgehend den Normen (DIN. E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11.3 mm geeignet sind. zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Es dürfen nur die vom Radhersteller vorgesehenen und mitgelieferten Ventile verwendet werden.
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden. wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1 die unter die EU-Verordnung 661/2009/EG fallen. ist die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades unzulässig. wenn die Rad-/Reifenkombination ohne das serienmäßige verbaute Reifendruckkontrollsystem nach ECE-R 64 verbaut werden. Eine Deaktivierung des OEM-Reifendruckkontrollsystems führt zu einer Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des gesamten Fahrzeugs.
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruck- kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. (gem. BMVBS lt. Mail KBA-Sgb423 vom 12.11.2013)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt. wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen.
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig. wenn mindestens 7.5 Umdrehungen bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern für M12x1.5 oder M12x1.25 oder M14x1.5 oder M14x1.25 und 8 Umdrehungen für Gewinde ½UNF erreicht werden.
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.
Eine Einschraubtiefe von 0.8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der serienmäßigen Schraube. falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde. gilt als ausreichend. Bei Einschraubtiefe kleiner als 0.8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube einzuhalten.
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben. ist die. in der Anlage zum Gutachten. dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse 1 225/35R19 245/30R19 255/30R19 265/30R19 305/25R19 2 225/40R19 245/35R19 255/35R19 3 225/45R19 245/40R19 255/40R19 4 235/35R19 255/30R19 265/30R19 275/30R19 315/25R19 5 235/40R19 265/35R19 275/35R19 6 235/45R19 255/40R19 7 235/50R19 255/45R19 8 235/55R19 255/50R19 9 245/30R19 305/25R19 10 245/35R19 265/30R19 275/30R19 285/30R19 11 245/40R19 275/35R19 285/35R19 12 245/45R19 275/40R19 13 255/30R19 305/25R19 14 255/35R19 285/30R19 295/30R19 305/30R19 15 255/40R19 285/35R19 295/35R19 16 255/45R19 285/40R19 17 255/50R19 285/45R19 295/45R19 18 265/30R19 305/25R19 315/25R19 19 265/35R19 295/30R19 305/30R19 20 265/40R19 295/35R19 21 265/50R19 295/45R19 22 275/30R19 315/25R19 Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig. wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen achsweise eines Herstellers. Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
ab e1*2007/46*0314*05
Modelljahr 2012
Die maximal zulässige Achs- und Stützlast sowie das maximal zulässige Gesamt und Gespanngewicht des Fahrzeuges im Anhängerbetrieb ist beachten. Ein Überschreiten der fahrzeugspezifischen Gewichtsgrenzen ist unzulässig. Die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges ist beachten.
Bei optionaler Ausrüstung des Fahrzeuges mit einer Anhängerkupplung bzw. Trailer-Option und kein Anhänger angekuppelt ist und sind. gleichzeitig ein Stecker in der Anhängersteckdose z.B. ein Fahrradträger mit Beleuchtung angeschlossen ist. kann es in extremen Fahrsituationen automatisch zu plötzlichen Bremsvorgängen kommen. Die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges ist zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers. Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie an Achse 1 und Achse 2 zulässig.
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig. wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.
Die Verwendung der Sonderräder an Fahrzeuge(n) für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist unzulässig.
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. Eine Erhöhung der Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
Limousine
Heckantrieb
Facelift ab September 2008
ab e1*2001/116*0308*09
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes. mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die Brems-. Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten. dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER. FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich. es sei denn. dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen. die weitgehend den Normen (DIN. E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11.3 mm geeignet sind. zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Es dürfen nur die vom Radhersteller vorgesehenen und mitgelieferten Ventile verwendet werden.
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden. wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1 die unter die EU-Verordnung 661/2009/EG fallen. ist die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades unzulässig. wenn die Rad-/Reifenkombination ohne das serienmäßige verbaute Reifendruckkontrollsystem nach ECE-R 64 verbaut werden. Eine Deaktivierung des OEM-Reifendruckkontrollsystems führt zu einer Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des gesamten Fahrzeugs.
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruck- kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. (gem. BMVBS lt. Mail KBA-Sgb423 vom 12.11.2013)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt. wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen.
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig. wenn mindestens 7.5 Umdrehungen bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern für M12x1.5 oder M12x1.25 oder M14x1.5 oder M14x1.25 und 8 Umdrehungen für Gewinde ½UNF erreicht werden.
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.
Eine Einschraubtiefe von 0.8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der serienmäßigen Schraube. falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde. gilt als ausreichend. Bei Einschraubtiefe kleiner als 0.8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube einzuhalten.
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben. ist die. in der Anlage zum Gutachten. dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse 1 225/35R19 245/30R19 255/30R19 265/30R19 305/25R19 2 225/40R19 245/35R19 255/35R19 3 225/45R19 245/40R19 255/40R19 4 235/35R19 255/30R19 265/30R19 275/30R19 315/25R19 5 235/40R19 265/35R19 275/35R19 6 235/45R19 255/40R19 7 235/50R19 255/45R19 8 235/55R19 255/50R19 9 245/30R19 305/25R19 10 245/35R19 265/30R19 275/30R19 285/30R19 11 245/40R19 275/35R19 285/35R19 12 245/45R19 275/40R19 13 255/30R19 305/25R19 14 255/35R19 285/30R19 295/30R19 305/30R19 15 255/40R19 285/35R19 295/35R19 16 255/45R19 285/40R19 17 255/50R19 285/45R19 295/45R19 18 265/30R19 305/25R19 315/25R19 19 265/35R19 295/30R19 305/30R19 20 265/40R19 295/35R19 21 265/50R19 295/45R19 22 275/30R19 315/25R19 Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig. wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen achsweise eines Herstellers. Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
ab e1*2007/46*0314*05
Modelljahr 2012
Die maximal zulässige Achs- und Stützlast sowie das maximal zulässige Gesamt und Gespanngewicht des Fahrzeuges im Anhängerbetrieb ist beachten. Ein Überschreiten der fahrzeugspezifischen Gewichtsgrenzen ist unzulässig. Die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges ist beachten.
Bei optionaler Ausrüstung des Fahrzeuges mit einer Anhängerkupplung bzw. Trailer-Option und kein Anhänger angekuppelt ist und sind. gleichzeitig ein Stecker in der Anhängersteckdose z.B. ein Fahrradträger mit Beleuchtung angeschlossen ist. kann es in extremen Fahrsituationen automatisch zu plötzlichen Bremsvorgängen kommen. Die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges ist zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers. Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie an Achse 1 und Achse 2 zulässig.
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig. wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.
Die Verwendung der Sonderräder an Fahrzeuge(n) für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist unzulässig.
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. Eine Erhöhung der Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). im oben genannten Bereich abgedeckt sein. ? das Hinweisblatt ist zu beachten!
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung. Radabdeckungsverbreiterung. usw.) kann es möglich sein. dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). im oben genannten Bereich abgedeckt sein. ? das Hinweisblatt ist zu beachten!
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. Eine Erhöhung der Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
Limousine
Heckantrieb
Facelift ab September 2008
ab e1*2001/116*0308*09
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes. mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die Brems-. Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten. dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER. FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich. es sei denn. dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen. die weitgehend den Normen (DIN. E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11.3 mm geeignet sind. zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Es dürfen nur die vom Radhersteller vorgesehenen und mitgelieferten Ventile verwendet werden.
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden. wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1 die unter die EU-Verordnung 661/2009/EG fallen. ist die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades unzulässig. wenn die Rad-/Reifenkombination ohne das serienmäßige verbaute Reifendruckkontrollsystem nach ECE-R 64 verbaut werden. Eine Deaktivierung des OEM-Reifendruckkontrollsystems führt zu einer Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des gesamten Fahrzeugs.
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruck- kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. (gem. BMVBS lt. Mail KBA-Sgb423 vom 12.11.2013)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt. wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen.
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig. wenn mindestens 7.5 Umdrehungen bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern für M12x1.5 oder M12x1.25 oder M14x1.5 oder M14x1.25 und 8 Umdrehungen für Gewinde ½UNF erreicht werden.
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.
Eine Einschraubtiefe von 0.8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der serienmäßigen Schraube. falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde. gilt als ausreichend. Bei Einschraubtiefe kleiner als 0.8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube einzuhalten.
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben. ist die. in der Anlage zum Gutachten. dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse 1 225/35R19 245/30R19 255/30R19 265/30R19 305/25R19 2 225/40R19 245/35R19 255/35R19 3 225/45R19 245/40R19 255/40R19 4 235/35R19 255/30R19 265/30R19 275/30R19 315/25R19 5 235/40R19 265/35R19 275/35R19 6 235/45R19 255/40R19 7 235/50R19 255/45R19 8 235/55R19 255/50R19 9 245/30R19 305/25R19 10 245/35R19 265/30R19 275/30R19 285/30R19 11 245/40R19 275/35R19 285/35R19 12 245/45R19 275/40R19 13 255/30R19 305/25R19 14 255/35R19 285/30R19 295/30R19 305/30R19 15 255/40R19 285/35R19 295/35R19 16 255/45R19 285/40R19 17 255/50R19 285/45R19 295/45R19 18 265/30R19 305/25R19 315/25R19 19 265/35R19 295/30R19 305/30R19 20 265/40R19 295/35R19 21 265/50R19 295/45R19 22 275/30R19 315/25R19 Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig. wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen achsweise eines Herstellers. Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
ab e1*2007/46*0314*05
Modelljahr 2012
Die maximal zulässige Achs- und Stützlast sowie das maximal zulässige Gesamt und Gespanngewicht des Fahrzeuges im Anhängerbetrieb ist beachten. Ein Überschreiten der fahrzeugspezifischen Gewichtsgrenzen ist unzulässig. Die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges ist beachten.
Bei optionaler Ausrüstung des Fahrzeuges mit einer Anhängerkupplung bzw. Trailer-Option und kein Anhänger angekuppelt ist und sind. gleichzeitig ein Stecker in der Anhängersteckdose z.B. ein Fahrradträger mit Beleuchtung angeschlossen ist. kann es in extremen Fahrsituationen automatisch zu plötzlichen Bremsvorgängen kommen. Die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges ist zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers. Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie an Achse 1 und Achse 2 zulässig.
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig. wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.
Die Verwendung der Sonderräder an Fahrzeuge(n) für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist unzulässig.
Die Verwendung dieser Reifengrösse ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230 kg.
Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt. so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden. deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers. Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Die Verwendung dieser Reifengrösse ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090 kg.
Limousine
Heckantrieb
Facelift ab September 2008
ab e1*2001/116*0308*09
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes. mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die Brems-. Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten. dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER. FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich. es sei denn. dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen. die weitgehend den Normen (DIN. E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11.3 mm geeignet sind. zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Es dürfen nur die vom Radhersteller vorgesehenen und mitgelieferten Ventile verwendet werden.
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden. wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1 die unter die EU-Verordnung 661/2009/EG fallen. ist die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades unzulässig. wenn die Rad-/Reifenkombination ohne das serienmäßige verbaute Reifendruckkontrollsystem nach ECE-R 64 verbaut werden. Eine Deaktivierung des OEM-Reifendruckkontrollsystems führt zu einer Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des gesamten Fahrzeugs.
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruck- kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. (gem. BMVBS lt. Mail KBA-Sgb423 vom 12.11.2013)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt. wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen.
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig. wenn mindestens 7.5 Umdrehungen bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern für M12x1.5 oder M12x1.25 oder M14x1.5 oder M14x1.25 und 8 Umdrehungen für Gewinde ½UNF erreicht werden.
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.
Eine Einschraubtiefe von 0.8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der serienmäßigen Schraube. falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde. gilt als ausreichend. Bei Einschraubtiefe kleiner als 0.8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube einzuhalten.
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben. ist die. in der Anlage zum Gutachten. dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse 1 225/35R19 245/30R19 255/30R19 265/30R19 305/25R19 2 225/40R19 245/35R19 255/35R19 3 225/45R19 245/40R19 255/40R19 4 235/35R19 255/30R19 265/30R19 275/30R19 315/25R19 5 235/40R19 265/35R19 275/35R19 6 235/45R19 255/40R19 7 235/50R19 255/45R19 8 235/55R19 255/50R19 9 245/30R19 305/25R19 10 245/35R19 265/30R19 275/30R19 285/30R19 11 245/40R19 275/35R19 285/35R19 12 245/45R19 275/40R19 13 255/30R19 305/25R19 14 255/35R19 285/30R19 295/30R19 305/30R19 15 255/40R19 285/35R19 295/35R19 16 255/45R19 285/40R19 17 255/50R19 285/45R19 295/45R19 18 265/30R19 305/25R19 315/25R19 19 265/35R19 295/30R19 305/30R19 20 265/40R19 295/35R19 21 265/50R19 295/45R19 22 275/30R19 315/25R19 Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig. wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen achsweise eines Herstellers. Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
ab e1*2007/46*0314*05
Modelljahr 2012
Die maximal zulässige Achs- und Stützlast sowie das maximal zulässige Gesamt und Gespanngewicht des Fahrzeuges im Anhängerbetrieb ist beachten. Ein Überschreiten der fahrzeugspezifischen Gewichtsgrenzen ist unzulässig. Die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges ist beachten.
Bei optionaler Ausrüstung des Fahrzeuges mit einer Anhängerkupplung bzw. Trailer-Option und kein Anhänger angekuppelt ist und sind. gleichzeitig ein Stecker in der Anhängersteckdose z.B. ein Fahrradträger mit Beleuchtung angeschlossen ist. kann es in extremen Fahrsituationen automatisch zu plötzlichen Bremsvorgängen kommen. Die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges ist zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers. Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie an Achse 1 und Achse 2 zulässig.
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig. wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.
Die Verwendung der Sonderräder an Fahrzeuge(n) für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist unzulässig.
Die Verwendung dieser Reifengrösse ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230 kg.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). im oben genannten Bereich abgedeckt sein. ? das Hinweisblatt ist zu beachten!
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung. Radabdeckungsverbreiterung. usw.) kann es möglich sein. dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). im oben genannten Bereich abgedeckt sein. ? das Hinweisblatt ist zu beachten!
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
Limousine
Heckantrieb
Facelift ab September 2008
ab e1*2001/116*0308*09
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes. mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die Brems-. Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten. dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER. FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich. es sei denn. dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen. die weitgehend den Normen (DIN. E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11.3 mm geeignet sind. zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Es dürfen nur die vom Radhersteller vorgesehenen und mitgelieferten Ventile verwendet werden.
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden. wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1 die unter die EU-Verordnung 661/2009/EG fallen. ist die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades unzulässig. wenn die Rad-/Reifenkombination ohne das serienmäßige verbaute Reifendruckkontrollsystem nach ECE-R 64 verbaut werden. Eine Deaktivierung des OEM-Reifendruckkontrollsystems führt zu einer Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des gesamten Fahrzeugs.
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruck- kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. (gem. BMVBS lt. Mail KBA-Sgb423 vom 12.11.2013)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt. wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen.
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig. wenn mindestens 7.5 Umdrehungen bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern für M12x1.5 oder M12x1.25 oder M14x1.5 oder M14x1.25 und 8 Umdrehungen für Gewinde ½UNF erreicht werden.
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.
Eine Einschraubtiefe von 0.8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der serienmäßigen Schraube. falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde. gilt als ausreichend. Bei Einschraubtiefe kleiner als 0.8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube einzuhalten.
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben. ist die. in der Anlage zum Gutachten. dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse 1 225/35R19 245/30R19 255/30R19 265/30R19 305/25R19 2 225/40R19 245/35R19 255/35R19 3 225/45R19 245/40R19 255/40R19 4 235/35R19 255/30R19 265/30R19 275/30R19 315/25R19 5 235/40R19 265/35R19 275/35R19 6 235/45R19 255/40R19 7 235/50R19 255/45R19 8 235/55R19 255/50R19 9 245/30R19 305/25R19 10 245/35R19 265/30R19 275/30R19 285/30R19 11 245/40R19 275/35R19 285/35R19 12 245/45R19 275/40R19 13 255/30R19 305/25R19 14 255/35R19 285/30R19 295/30R19 305/30R19 15 255/40R19 285/35R19 295/35R19 16 255/45R19 285/40R19 17 255/50R19 285/45R19 295/45R19 18 265/30R19 305/25R19 315/25R19 19 265/35R19 295/30R19 305/30R19 20 265/40R19 295/35R19 21 265/50R19 295/45R19 22 275/30R19 315/25R19 Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig. wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen achsweise eines Herstellers. Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
ab e1*2007/46*0314*05
Modelljahr 2012
Die maximal zulässige Achs- und Stützlast sowie das maximal zulässige Gesamt und Gespanngewicht des Fahrzeuges im Anhängerbetrieb ist beachten. Ein Überschreiten der fahrzeugspezifischen Gewichtsgrenzen ist unzulässig. Die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges ist beachten.
Bei optionaler Ausrüstung des Fahrzeuges mit einer Anhängerkupplung bzw. Trailer-Option und kein Anhänger angekuppelt ist und sind. gleichzeitig ein Stecker in der Anhängersteckdose z.B. ein Fahrradträger mit Beleuchtung angeschlossen ist. kann es in extremen Fahrsituationen automatisch zu plötzlichen Bremsvorgängen kommen. Die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges ist zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers. Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie an Achse 1 und Achse 2 zulässig.
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig. wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.
Die Verwendung der Sonderräder an Fahrzeuge(n) für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist unzulässig.
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung. Radabdeckungsverbreiterung. usw.) kann es möglich sein. dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). im oben genannten Bereich abgedeckt sein. ? das Hinweisblatt ist zu beachten!
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung. Radabdeckungsverbreiterung. usw.) kann es möglich sein. dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). im oben genannten Bereich abgedeckt sein. ? das Hinweisblatt ist zu beachten!
Es ist der Nachweis zu erbringen. dass die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird. ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad-/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. Eine Erhöhung der Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
Limousine
Heckantrieb
Facelift ab September 2008
ab e1*2001/116*0308*09
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes. mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die Brems-. Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten. dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER. FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich. es sei denn. dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen. die weitgehend den Normen (DIN. E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11.3 mm geeignet sind. zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Es dürfen nur die vom Radhersteller vorgesehenen und mitgelieferten Ventile verwendet werden.
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden. wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1 die unter die EU-Verordnung 661/2009/EG fallen. ist die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades unzulässig. wenn die Rad-/Reifenkombination ohne das serienmäßige verbaute Reifendruckkontrollsystem nach ECE-R 64 verbaut werden. Eine Deaktivierung des OEM-Reifendruckkontrollsystems führt zu einer Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des gesamten Fahrzeugs.
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruck- kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. (gem. BMVBS lt. Mail KBA-Sgb423 vom 12.11.2013)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt. wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen.
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig. wenn mindestens 7.5 Umdrehungen bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern für M12x1.5 oder M12x1.25 oder M14x1.5 oder M14x1.25 und 8 Umdrehungen für Gewinde ½UNF erreicht werden.
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.
Eine Einschraubtiefe von 0.8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der serienmäßigen Schraube. falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde. gilt als ausreichend. Bei Einschraubtiefe kleiner als 0.8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube einzuhalten.
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben. ist die. in der Anlage zum Gutachten. dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse 1 225/35R19 245/30R19 255/30R19 265/30R19 305/25R19 2 225/40R19 245/35R19 255/35R19 3 225/45R19 245/40R19 255/40R19 4 235/35R19 255/30R19 265/30R19 275/30R19 315/25R19 5 235/40R19 265/35R19 275/35R19 6 235/45R19 255/40R19 7 235/50R19 255/45R19 8 235/55R19 255/50R19 9 245/30R19 305/25R19 10 245/35R19 265/30R19 275/30R19 285/30R19 11 245/40R19 275/35R19 285/35R19 12 245/45R19 275/40R19 13 255/30R19 305/25R19 14 255/35R19 285/30R19 295/30R19 305/30R19 15 255/40R19 285/35R19 295/35R19 16 255/45R19 285/40R19 17 255/50R19 285/45R19 295/45R19 18 265/30R19 305/25R19 315/25R19 19 265/35R19 295/30R19 305/30R19 20 265/40R19 295/35R19 21 265/50R19 295/45R19 22 275/30R19 315/25R19 Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig. wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen achsweise eines Herstellers. Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
ab e1*2007/46*0314*05
Modelljahr 2012
Die maximal zulässige Achs- und Stützlast sowie das maximal zulässige Gesamt und Gespanngewicht des Fahrzeuges im Anhängerbetrieb ist beachten. Ein Überschreiten der fahrzeugspezifischen Gewichtsgrenzen ist unzulässig. Die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges ist beachten.
Bei optionaler Ausrüstung des Fahrzeuges mit einer Anhängerkupplung bzw. Trailer-Option und kein Anhänger angekuppelt ist und sind. gleichzeitig ein Stecker in der Anhängersteckdose z.B. ein Fahrradträger mit Beleuchtung angeschlossen ist. kann es in extremen Fahrsituationen automatisch zu plötzlichen Bremsvorgängen kommen. Die Bedienungsanleitung des Fahrzeuges ist zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers. Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie an Achse 1 und Achse 2 zulässig.
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig. wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.
Die Verwendung der Sonderräder an Fahrzeuge(n) für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist unzulässig.
Einfach montieren und losfahren. Eine Vorführung bei einer Prüfstelle ist nicht notwendig.
Unser Kundenservice überprüft jede Bestellung auf Passgenauigkeit. Außerdem steht unser Service-Team dir bei allen Anfragen zum Thema Felgen gerne beratend zur Seite. Ruf' an oder schreibe eine E-Mail.
Wir haben einen Vorrat angelegtIn unserer Lagerhalle werden viele Artikel auf Vorrat aufbewahrt. So verkürzen wir die Lieferzeiten für dich. Neben Alufelgen lagern hier auch Fahrwerke und Sportauspuff-Systeme. Sofern benötigt, ist das Anbaumaterial (z.B. Zentrierringe, Radschrauben/-muttern) im Preis und Lieferumfang enthalten. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Radschrauben mitgeliefert werden, wenn die Originalen genutzt werden können.
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Wir bringen dein Rad ins GleichgewichtIn unserer hausinternen Fachwerkstatt werden alle bestellten Kompletträder von geschultem Werkstattpersonal montiert. Diese Dienstleistung ist für unsere Kunden kostenlos. Vor dem Versand an den Kunden werden Kompletträder bei uns außerdem mit modernster Technik gewuchtet. Sie sind bei der Lieferung somit für die sofortige Verwendung bereit.
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