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Wallpaper Paket herunterladenDie Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig
Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster.
Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung).
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden.
Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig).
Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R19 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr. 2 225/40R19 255/35R19 Nr. 3 225/45R19 245/40R19 Nr. 4 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr. 5 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr. 6 235/45R19 255/40R19 Nr. 7 235/50R19 255/45R19 Nr. 8 245/30R19 305/25R19 Nr. 9 245/35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19 Nr. 10 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr. 11 245/45R19 275/40R19 Nr. 12 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 315/25R19 Nr. 13 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr. 14 255/50R19 285/45R19, 295/45R19 Nr. 15 265/30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg.
Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg.
Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg.
Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg.
Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg.
Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg.
Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg.
Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg.
Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg.
Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg.
Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg.
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster.
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg.
Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg.
Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg.
Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.
Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg.
Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.
Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg.
Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg.
Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg.
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg.
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg.
Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.
Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster.
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster.
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
Reifen nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg
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Wir haben einen Vorrat angelegtIn unserer Lagerhalle werden viele Artikel auf Vorrat aufbewahrt. So verkürzen wir die Lieferzeiten für dich. Neben Alufelgen lagern hier auch Fahrwerke und Sportauspuff-Systeme. Sofern benötigt, ist das Anbaumaterial (z.B. Zentrierringe, Radschrauben/-muttern) im Preis und Lieferumfang enthalten. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Radschrauben mitgeliefert werden, wenn die Originalen genutzt werden können.
Im Felgenshop bieten wir dir nicht nur Leichtmetallräder, sondern auch Reifen. So kannst du direkt Kompletträder für Sommer, Winter oder das ganze Jahr kaufen. Dabei hast du eine Auswahl aus knapp 20 renommierten Reifenmarken.
Wir bringen dein Rad ins GleichgewichtIn unserer hausinternen Fachwerkstatt werden alle bestellten Kompletträder von geschultem Werkstattpersonal montiert. Diese Dienstleistung ist für unsere Kunden kostenlos. Vor dem Versand an den Kunden werden Kompletträder bei uns außerdem mit modernster Technik gewuchtet. Sie sind bei der Lieferung somit für die sofortige Verwendung bereit.
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