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Wähle eine Felge aus und schaue unter den verfügbaren Reifengrößen in die Tabelle. Achte auf den grünen Haken bei eintragungsfrei. Wenn dieser vorhanden ist, dann handelt es sich um eine eintragungsfreie ABE oder ECE-Anwendung. Bei einem grauen Kreuz liegt ein Teilegutachten oder Festigkeitsgutachten vor. Befinden sich dort Auflagen und Hinweise zum Durchlesen, handelt es sich entsprechend um ein Teilegutachten.
Lese vor dem Kauf sorgfältig die unten aufgeführten Hinweise und Auflagen durch! Das gilt auch bei einem vorhandenen grünen Haken. Somit vermeidest du aktiv eventuelle Rückfragen und Lieferverzögerungen.
Vorderachse | Hinterachse | Eintragungsfrei | Schneeketten | |
---|---|---|---|---|
215/65R16 | 215/65R16 | |||
215/70R16 | 215/70R16 | |||
225/60R16 | 225/60R16 | |||
225/65R16 | 225/65R16 | |||
235/60R16 | 235/60R16 | |||
235/65R16 | 235/65R16 | |||
245/55R16 | 245/55R16 | |||
245/60R16 | 245/60R16 | |||
255/55R16 | 255/55R16 | |||
255/60R16 | 255/60R16 |
Vorderachse Hinterachse |
Eintragungsfrei | Schneeketten | |
---|---|---|---|
215/65R16 215/65R16 | |||
215/70R16 215/70R16 | |||
225/60R16 225/60R16 | |||
225/65R16 225/65R16 | |||
235/60R16 235/60R16 | |||
235/65R16 235/65R16 | |||
245/55R16 245/55R16 | |||
245/60R16 245/60R16 | |||
255/55R16 255/55R16 | |||
255/60R16 255/60R16 |
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver- kehr. bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Ü- berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Die Bestätigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Wenn die Verwendung der Räder ohne Be- schränkungen oder Auflagen möglich ist. kann alternativ eine Eintragung im Fahr- zeugschein erfolgen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind. sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck. bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmäßige ErsatRad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Die zum Sonderrad gehörigen Adapterscheiben sind dann zu entfernen sowie die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Bei Fz.-Ausführungen mit permanentem Allrad-antrieb ist dann auch auf gleichen Abrollumfang der montierten Reifen zu achten.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. daß Schneeketten nicht verwendet werden können. es sei denn. daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Die Sonderräder dürfen nur an der Felgeninnenseite mit Klebegewichten unterhalb des Felgentiefbetts. und am inneren Felgenhorn mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmässig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser grösser als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite grösser als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver- kehr. bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Ü- berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Die Bestätigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Wenn die Verwendung der Räder ohne Be- schränkungen oder Auflagen möglich ist. kann alternativ eine Eintragung im Fahr- zeugschein erfolgen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind. sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck. bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmäßige ErsatRad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Die zum Sonderrad gehörigen Adapterscheiben sind dann zu entfernen sowie die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Bei Fz.-Ausführungen mit permanentem Allrad-antrieb ist dann auch auf gleichen Abrollumfang der montierten Reifen zu achten.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. daß Schneeketten nicht verwendet werden können. es sei denn. daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Die Sonderräder dürfen nur an der Felgeninnenseite mit Klebegewichten unterhalb des Felgentiefbetts. und am inneren Felgenhorn mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmässig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser grösser als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite grösser als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver- kehr. bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Ü- berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Die Bestätigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Wenn die Verwendung der Räder ohne Be- schränkungen oder Auflagen möglich ist. kann alternativ eine Eintragung im Fahr- zeugschein erfolgen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind. sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck. bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmäßige ErsatRad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Die zum Sonderrad gehörigen Adapterscheiben sind dann zu entfernen sowie die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Bei Fz.-Ausführungen mit permanentem Allrad-antrieb ist dann auch auf gleichen Abrollumfang der montierten Reifen zu achten.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. daß Schneeketten nicht verwendet werden können. es sei denn. daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Die Sonderräder dürfen nur an der Felgeninnenseite mit Klebegewichten unterhalb des Felgentiefbetts. und am inneren Felgenhorn mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmässig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser grösser als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite grösser als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver- kehr. bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Ü- berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Die Bestätigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Wenn die Verwendung der Räder ohne Be- schränkungen oder Auflagen möglich ist. kann alternativ eine Eintragung im Fahr- zeugschein erfolgen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind. sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck. bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmäßige ErsatRad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Die zum Sonderrad gehörigen Adapterscheiben sind dann zu entfernen sowie die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Bei Fz.-Ausführungen mit permanentem Allrad-antrieb ist dann auch auf gleichen Abrollumfang der montierten Reifen zu achten.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. daß Schneeketten nicht verwendet werden können. es sei denn. daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Die Sonderräder dürfen nur an der Felgeninnenseite mit Klebegewichten unterhalb des Felgentiefbetts. und am inneren Felgenhorn mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmässig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser grösser als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite grösser als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver- kehr. bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Ü- berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Die Bestätigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Wenn die Verwendung der Räder ohne Be- schränkungen oder Auflagen möglich ist. kann alternativ eine Eintragung im Fahr- zeugschein erfolgen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind. sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck. bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmäßige ErsatRad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Die zum Sonderrad gehörigen Adapterscheiben sind dann zu entfernen sowie die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Bei Fz.-Ausführungen mit permanentem Allrad-antrieb ist dann auch auf gleichen Abrollumfang der montierten Reifen zu achten.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. daß Schneeketten nicht verwendet werden können. es sei denn. daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Die Sonderräder dürfen nur an der Felgeninnenseite mit Klebegewichten unterhalb des Felgentiefbetts. und am inneren Felgenhorn mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmässig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser grösser als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite grösser als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver- kehr. bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Ü- berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Die Bestätigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Wenn die Verwendung der Räder ohne Be- schränkungen oder Auflagen möglich ist. kann alternativ eine Eintragung im Fahr- zeugschein erfolgen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind. sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck. bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmäßige ErsatRad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Die zum Sonderrad gehörigen Adapterscheiben sind dann zu entfernen sowie die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Bei Fz.-Ausführungen mit permanentem Allrad-antrieb ist dann auch auf gleichen Abrollumfang der montierten Reifen zu achten.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. daß Schneeketten nicht verwendet werden können. es sei denn. daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Die Sonderräder dürfen nur an der Felgeninnenseite mit Klebegewichten unterhalb des Felgentiefbetts. und am inneren Felgenhorn mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmässig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser grösser als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite grösser als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Bei Fahrzeugen. die serienmässig nicht mit der Bereifungsgrösse 225/55R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Auflage entfällt für diese Gutachten
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver- kehr. bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Ü- berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Die Bestätigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Wenn die Verwendung der Räder ohne Be- schränkungen oder Auflagen möglich ist. kann alternativ eine Eintragung im Fahr- zeugschein erfolgen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind. sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck. bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmäßige ErsatRad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Die zum Sonderrad gehörigen Adapterscheiben sind dann zu entfernen sowie die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Bei Fz.-Ausführungen mit permanentem Allrad-antrieb ist dann auch auf gleichen Abrollumfang der montierten Reifen zu achten.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. daß Schneeketten nicht verwendet werden können. es sei denn. daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Die Sonderräder dürfen nur an der Felgeninnenseite mit Klebegewichten unterhalb des Felgentiefbetts. und am inneren Felgenhorn mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmässig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser grösser als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite grösser als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Auflage entfällt für diese Gutachten
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver- kehr. bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Ü- berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Die Bestätigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Wenn die Verwendung der Räder ohne Be- schränkungen oder Auflagen möglich ist. kann alternativ eine Eintragung im Fahr- zeugschein erfolgen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind. sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck. bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmäßige ErsatRad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Die zum Sonderrad gehörigen Adapterscheiben sind dann zu entfernen sowie die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Bei Fz.-Ausführungen mit permanentem Allrad-antrieb ist dann auch auf gleichen Abrollumfang der montierten Reifen zu achten.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. daß Schneeketten nicht verwendet werden können. es sei denn. daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Die Sonderräder dürfen nur an der Felgeninnenseite mit Klebegewichten unterhalb des Felgentiefbetts. und am inneren Felgenhorn mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmässig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser grösser als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite grösser als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Auflage entfällt für diese Gutachten
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver- kehr. bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Ü- berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Die Bestätigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Wenn die Verwendung der Räder ohne Be- schränkungen oder Auflagen möglich ist. kann alternativ eine Eintragung im Fahr- zeugschein erfolgen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind. sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck. bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmäßige ErsatRad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Die zum Sonderrad gehörigen Adapterscheiben sind dann zu entfernen sowie die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Bei Fz.-Ausführungen mit permanentem Allrad-antrieb ist dann auch auf gleichen Abrollumfang der montierten Reifen zu achten.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. daß Schneeketten nicht verwendet werden können. es sei denn. daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Die Sonderräder dürfen nur an der Felgeninnenseite mit Klebegewichten unterhalb des Felgentiefbetts. und am inneren Felgenhorn mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmässig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser grösser als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite grösser als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Auflage entfällt für diese Gutachten
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver- kehr. bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Ü- berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Die Bestätigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Wenn die Verwendung der Räder ohne Be- schränkungen oder Auflagen möglich ist. kann alternativ eine Eintragung im Fahr- zeugschein erfolgen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind. sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck. bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmäßige ErsatRad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Die zum Sonderrad gehörigen Adapterscheiben sind dann zu entfernen sowie die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Bei Fz.-Ausführungen mit permanentem Allrad-antrieb ist dann auch auf gleichen Abrollumfang der montierten Reifen zu achten.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. daß Schneeketten nicht verwendet werden können. es sei denn. daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Die Sonderräder dürfen nur an der Felgeninnenseite mit Klebegewichten unterhalb des Felgentiefbetts. und am inneren Felgenhorn mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmässig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser grösser als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite grösser als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Bei Fahrzeugen. die serienmässig nicht mit der Bereifungsgrösse 225/55R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Einfach montieren und losfahren. Eine Vorführung bei einer Prüfstelle ist nicht notwendig.
Unser Kundenservice überprüft jede Bestellung auf Passgenauigkeit. Außerdem steht unser Service-Team dir bei allen Anfragen zum Thema Felgen gerne beratend zur Seite. Ruf' an oder schreibe eine E-Mail.
Wir haben einen Vorrat angelegtIn unserer Lagerhalle werden viele Artikel auf Vorrat aufbewahrt. So verkürzen wir die Lieferzeiten für dich. Neben Alufelgen lagern hier auch Fahrwerke und Sportauspuff-Systeme. Sofern benötigt, ist das Anbaumaterial (z.B. Zentrierringe, Radschrauben/-muttern) im Preis und Lieferumfang enthalten. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Radschrauben mitgeliefert werden, wenn die Originalen genutzt werden können.
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Wir bringen dein Rad ins GleichgewichtIn unserer hausinternen Fachwerkstatt werden alle bestellten Kompletträder von geschultem Werkstattpersonal montiert. Diese Dienstleistung ist für unsere Kunden kostenlos. Vor dem Versand an den Kunden werden Kompletträder bei uns außerdem mit modernster Technik gewuchtet. Sie sind bei der Lieferung somit für die sofortige Verwendung bereit.
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