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Wähle eine Felge aus und schaue unter den verfügbaren Reifengrößen in die Tabelle. Achte auf den grünen Haken bei eintragungsfrei. Wenn dieser vorhanden ist, dann handelt es sich um eine eintragungsfreie ABE oder ECE-Anwendung. Bei einem grauen Kreuz liegt ein Teilegutachten oder Festigkeitsgutachten vor. Befinden sich dort Auflagen und Hinweise zum Durchlesen, handelt es sich entsprechend um ein Teilegutachten.
Lese vor dem Kauf sorgfältig die unten aufgeführten Hinweise und Auflagen durch! Das gilt auch bei einem vorhandenen grünen Haken. Somit vermeidest du aktiv eventuelle Rückfragen und Lieferverzögerungen.
Vorderachse | Hinterachse | Eintragungsfrei | Schneeketten | |
---|---|---|---|---|
225/55R17 | 225/55R17 | |||
235/50R17 | 235/50R17 | |||
245/50R17 | 245/50R17 |
Vorderachse Hinterachse |
Eintragungsfrei | Schneeketten | |
---|---|---|---|
225/55R17 225/55R17 | |||
235/50R17 235/50R17 | |||
245/50R17 245/50R17 |
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver- kehr. bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Ü- berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Die Bestätigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Wenn die Verwendung der Räder ohne Be- schränkungen oder Auflagen möglich ist. kann alternativ eine Eintragung im Fahr- zeugschein erfolgen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind. sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmässigen Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck. bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmäßige ErsatRad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Die zum Sonderrad gehörigen Adapterscheiben sind dann zu entfernen sowie die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Bei Fz.-Ausführungen mit permanentem Allrad-antrieb ist dann auch auf gleichen Abrollumfang der montierten Reifen zu achten.
Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten. die nicht mehr als 12 mm auftragen. ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmässig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser grösser als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite grösser als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
2WD + 4WD
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver- kehr. bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Ü- berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Die Bestätigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Wenn die Verwendung der Räder ohne Be- schränkungen oder Auflagen möglich ist. kann alternativ eine Eintragung im Fahr- zeugschein erfolgen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind. sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmässigen Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck. bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmäßige ErsatRad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Die zum Sonderrad gehörigen Adapterscheiben sind dann zu entfernen sowie die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Bei Fz.-Ausführungen mit permanentem Allrad-antrieb ist dann auch auf gleichen Abrollumfang der montierten Reifen zu achten.
Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten. die nicht mehr als 12 mm auftragen. ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmässig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser grösser als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite grösser als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
2WD + 4WD
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver- kehr. bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Ü- berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Die Bestätigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Wenn die Verwendung der Räder ohne Be- schränkungen oder Auflagen möglich ist. kann alternativ eine Eintragung im Fahr- zeugschein erfolgen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind. sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmässigen Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck. bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmäßige ErsatRad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Die zum Sonderrad gehörigen Adapterscheiben sind dann zu entfernen sowie die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Bei Fz.-Ausführungen mit permanentem Allrad-antrieb ist dann auch auf gleichen Abrollumfang der montierten Reifen zu achten.
Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten. die nicht mehr als 12 mm auftragen. ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmässig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser grösser als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite grösser als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
2WD + 4WD
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Unser Kundenservice überprüft jede Bestellung auf Passgenauigkeit. Außerdem steht unser Service-Team dir bei allen Anfragen zum Thema Felgen gerne beratend zur Seite. Ruf' an oder schreibe eine E-Mail.
Wir haben einen Vorrat angelegtIn unserer Lagerhalle werden viele Artikel auf Vorrat aufbewahrt. So verkürzen wir die Lieferzeiten für dich. Neben Alufelgen lagern hier auch Fahrwerke und Sportauspuff-Systeme. Sofern benötigt, ist das Anbaumaterial (z.B. Zentrierringe, Radschrauben/-muttern) im Preis und Lieferumfang enthalten. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Radschrauben mitgeliefert werden, wenn die Originalen genutzt werden können.
Im Felgenshop bieten wir dir nicht nur Leichtmetallräder, sondern auch Reifen. So kannst du direkt Kompletträder für Sommer, Winter oder das ganze Jahr kaufen. Dabei hast du eine Auswahl aus knapp 20 renommierten Reifenmarken.
Wir bringen dein Rad ins GleichgewichtIn unserer hausinternen Fachwerkstatt werden alle bestellten Kompletträder von geschultem Werkstattpersonal montiert. Diese Dienstleistung ist für unsere Kunden kostenlos. Vor dem Versand an den Kunden werden Kompletträder bei uns außerdem mit modernster Technik gewuchtet. Sie sind bei der Lieferung somit für die sofortige Verwendung bereit.
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