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Wähle eine Felge aus und schaue unter den verfügbaren Reifengrößen in die Tabelle. Achte auf den grünen Haken bei eintragungsfrei. Wenn dieser vorhanden ist, dann handelt es sich um eine eintragungsfreie ABE oder ECE-Anwendung. Bei einem grauen Kreuz liegt ein Teilegutachten oder Festigkeitsgutachten vor. Befinden sich dort Auflagen und Hinweise zum Durchlesen, handelt es sich entsprechend um ein Teilegutachten.
Lese vor dem Kauf sorgfältig die unten aufgeführten Hinweise und Auflagen durch! Das gilt auch bei einem vorhandenen grünen Haken. Somit vermeidest du aktiv eventuelle Rückfragen und Lieferverzögerungen.
Vorderachse | Hinterachse | Eintragungsfrei | Schneeketten | |
---|---|---|---|---|
245/35R20 | 245/35R20 | |||
245/35R20 | 275/30R20 | |||
255/35R20 | 255/35R20 | |||
265/35R20 | 265/35R20 | |||
275/30R20 | 275/30R20 | |||
275/35R20 | 275/35R20 |
Vorderachse Hinterachse |
Eintragungsfrei | Schneeketten | |
---|---|---|---|
245/35R20 245/35R20 | |||
245/35R20 275/30R20 | |||
255/35R20 255/35R20 | |||
265/35R20 265/35R20 | |||
275/30R20 275/30R20 | |||
275/35R20 275/35R20 |
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver- kehr. bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Ü- berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Die Bestätigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Wenn die Verwendung der Räder ohne Be- schränkungen oder Auflagen möglich ist. kann alternativ eine Eintragung im Fahr- zeugschein erfolgen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind. sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmässigen Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck. bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmäßige ErsatRad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Die zum Sonderrad gehörigen Adapterscheiben sind dann zu entfernen sowie die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Bei Fz.-Ausführungen mit permanentem Allrad-antrieb ist dann auch auf gleichen Abrollumfang der montierten Reifen zu achten.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. daß Schneeketten nicht verwendet werden können. es sei denn. daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Auflage entfällt für diese Gutachten
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver- kehr. bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Ü- berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Die Bestätigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Wenn die Verwendung der Räder ohne Be- schränkungen oder Auflagen möglich ist. kann alternativ eine Eintragung im Fahr- zeugschein erfolgen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind. sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmässigen Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck. bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmäßige ErsatRad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Die zum Sonderrad gehörigen Adapterscheiben sind dann zu entfernen sowie die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Bei Fz.-Ausführungen mit permanentem Allrad-antrieb ist dann auch auf gleichen Abrollumfang der montierten Reifen zu achten.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. daß Schneeketten nicht verwendet werden können. es sei denn. daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Auflage entfällt für diese Gutachten
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver- kehr. bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Ü- berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Die Bestätigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Wenn die Verwendung der Räder ohne Be- schränkungen oder Auflagen möglich ist. kann alternativ eine Eintragung im Fahr- zeugschein erfolgen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind. sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmässigen Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck. bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmäßige ErsatRad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Die zum Sonderrad gehörigen Adapterscheiben sind dann zu entfernen sowie die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Bei Fz.-Ausführungen mit permanentem Allrad-antrieb ist dann auch auf gleichen Abrollumfang der montierten Reifen zu achten.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. daß Schneeketten nicht verwendet werden können. es sei denn. daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Auflage entfällt für diese Gutachten
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver- kehr. bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Ü- berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Die Bestätigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Wenn die Verwendung der Räder ohne Be- schränkungen oder Auflagen möglich ist. kann alternativ eine Eintragung im Fahr- zeugschein erfolgen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind. sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmässigen Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck. bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmäßige ErsatRad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Die zum Sonderrad gehörigen Adapterscheiben sind dann zu entfernen sowie die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Bei Fz.-Ausführungen mit permanentem Allrad-antrieb ist dann auch auf gleichen Abrollumfang der montierten Reifen zu achten.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. daß Schneeketten nicht verwendet werden können. es sei denn. daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Auflage entfällt für diese Gutachten
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver- kehr. bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Ü- berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Die Bestätigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Wenn die Verwendung der Räder ohne Be- schränkungen oder Auflagen möglich ist. kann alternativ eine Eintragung im Fahr- zeugschein erfolgen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind. sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmässigen Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck. bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmäßige ErsatRad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Die zum Sonderrad gehörigen Adapterscheiben sind dann zu entfernen sowie die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Bei Fz.-Ausführungen mit permanentem Allrad-antrieb ist dann auch auf gleichen Abrollumfang der montierten Reifen zu achten.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. daß Schneeketten nicht verwendet werden können. es sei denn. daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Bei Fahrzeugen. die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R18. 235/55R17. 235/60R16. 255/40R19. 255/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97. Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Auflage entfällt für diese Gutachten
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugver- kehr. bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Ü- berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Die Bestätigung ist im Fahrzeug mitzuführen. Wenn die Verwendung der Räder ohne Be- schränkungen oder Auflagen möglich ist. kann alternativ eine Eintragung im Fahr- zeugschein erfolgen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind. sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmässigen Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck. bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmäßige ErsatRad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Die zum Sonderrad gehörigen Adapterscheiben sind dann zu entfernen sowie die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Bei Fz.-Ausführungen mit permanentem Allrad-antrieb ist dann auch auf gleichen Abrollumfang der montierten Reifen zu achten.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. daß Schneeketten nicht verwendet werden können. es sei denn. daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
Einfach montieren und losfahren. Eine Vorführung bei einer Prüfstelle ist nicht notwendig.
Unser Kundenservice überprüft jede Bestellung auf Passgenauigkeit. Außerdem steht unser Service-Team dir bei allen Anfragen zum Thema Felgen gerne beratend zur Seite. Ruf' an oder schreibe eine E-Mail.
Wir haben einen Vorrat angelegtIn unserer Lagerhalle werden viele Artikel auf Vorrat aufbewahrt. So verkürzen wir die Lieferzeiten für dich. Neben Alufelgen lagern hier auch Fahrwerke und Sportauspuff-Systeme. Sofern benötigt, ist das Anbaumaterial (z.B. Zentrierringe, Radschrauben/-muttern) im Preis und Lieferumfang enthalten. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Radschrauben mitgeliefert werden, wenn die Originalen genutzt werden können.
Im Felgenshop bieten wir dir nicht nur Leichtmetallräder, sondern auch Reifen. So kannst du direkt Kompletträder für Sommer, Winter oder das ganze Jahr kaufen. Dabei hast du eine Auswahl aus knapp 20 renommierten Reifenmarken.
Wir bringen dein Rad ins GleichgewichtIn unserer hausinternen Fachwerkstatt werden alle bestellten Kompletträder von geschultem Werkstattpersonal montiert. Diese Dienstleistung ist für unsere Kunden kostenlos. Vor dem Versand an den Kunden werden Kompletträder bei uns außerdem mit modernster Technik gewuchtet. Sie sind bei der Lieferung somit für die sofortige Verwendung bereit.
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