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Wähle eine Felge aus und schaue unter den verfügbaren Reifengrößen in die Tabelle. Achte auf den grünen Haken bei eintragungsfrei. Wenn dieser vorhanden ist, dann handelt es sich um eine eintragungsfreie ABE oder ECE-Anwendung. Bei einem grauen Kreuz liegt ein Teilegutachten oder Festigkeitsgutachten vor. Befinden sich dort Auflagen und Hinweise zum Durchlesen, handelt es sich entsprechend um ein Teilegutachten.
Lese vor dem Kauf sorgfältig die unten aufgeführten Hinweise und Auflagen durch! Das gilt auch bei einem vorhandenen grünen Haken. Somit vermeidest du aktiv eventuelle Rückfragen und Lieferverzögerungen.
Vorderachse | Hinterachse | Eintragungsfrei | Schneeketten | |
---|---|---|---|---|
225/40R18 | 225/40R18 Gutachten: 1 | |||
225/40R18 | 245/35R18 Gutachten: 1 | |||
235/35R18 | 235/35R18 Gutachten: 1 | |||
245/35R18 | 245/35R18 Gutachten: 1 | |||
235/40R18 | 235/40R18 Gutachten: 2 |
Vorderachse Hinterachse |
Eintragungsfrei | Schneeketten | |
---|---|---|---|
225/40R18 225/40R18 Gutachten: 1 | |||
225/40R18 245/35R18 Gutachten: 1 | |||
235/35R18 235/35R18 Gutachten: 1 | |||
245/35R18 245/35R18 Gutachten: 1 | |||
235/40R18 235/40R18 Gutachten: 2 |
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme. z. B. Reifendruckkontrollsysteme. müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief. Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein. Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet. sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen. die den Normen DIN. E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet. so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.
Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck. 3-türig und 5-türig).
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18. 255/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18. 245/40R18 Nr. 5 215/55R18 235/50R18 Nr. 6 225/40R18 245/35R18. 255/35R18. 265/35R18. 285/30R18. 295/30R18 Nr. 7 225/45R18 245/40R18. 255/40R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 8 225/50R18 245/45R18. 255/45R18 Nr. 9 235/40R18 255/35R18. 265/35R18. 275/35R18. 315/30R18 Nr. 10 235/45R18 255/40R18. 265/40R18. 275/40R18. 295/35R18 Nr. 11 235/50R18 255/45R18. 285/40R18 Nr. 12 235/60R18 255/55R18. 285/50R18 Nr. 13 245/35R18 255/35R18 Nr. 14 245/40R18 255/40R18. 265/35R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 15 245/45R18 265/40R18. 275/40R18. 285/40R18 Nr. 16 245/50R18 275/45R18 Nr. 17 255/40R18 285/35R18. 295/35R18 Nr. 18 255/45R18 275/40R18. 285/40R18 Nr. 19 255/50R18 285/45R18 Nr. 20 255/55R18 285/50R18 Nr. 21 265/35R18 295/30R18. 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden.
3. Generation
Fließheck- Coupé
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme. z. B. Reifendruckkontrollsysteme. müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief. Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein. Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet. sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen. die den Normen DIN. E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet. so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.
Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck. 3-türig und 5-türig).
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18. 255/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18. 245/40R18 Nr. 5 215/55R18 235/50R18 Nr. 6 225/40R18 245/35R18. 255/35R18. 265/35R18. 285/30R18. 295/30R18 Nr. 7 225/45R18 245/40R18. 255/40R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 8 225/50R18 245/45R18. 255/45R18 Nr. 9 235/40R18 255/35R18. 265/35R18. 275/35R18. 315/30R18 Nr. 10 235/45R18 255/40R18. 265/40R18. 275/40R18. 295/35R18 Nr. 11 235/50R18 255/45R18. 285/40R18 Nr. 12 235/60R18 255/55R18. 285/50R18 Nr. 13 245/35R18 255/35R18 Nr. 14 245/40R18 255/40R18. 265/35R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 15 245/45R18 265/40R18. 275/40R18. 285/40R18 Nr. 16 245/50R18 275/45R18 Nr. 17 255/40R18 285/35R18. 295/35R18 Nr. 18 255/45R18 275/40R18. 285/40R18 Nr. 19 255/50R18 285/45R18 Nr. 20 255/55R18 285/50R18 Nr. 21 265/35R18 295/30R18. 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden.
3. Generation
Fließheck- Coupé
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme. z. B. Reifendruckkontrollsysteme. müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief. Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein. Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet. sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen. die den Normen DIN. E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet. so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.
Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck. 3-türig und 5-türig).
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18. 255/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18. 245/40R18 Nr. 5 215/55R18 235/50R18 Nr. 6 225/40R18 245/35R18. 255/35R18. 265/35R18. 285/30R18. 295/30R18 Nr. 7 225/45R18 245/40R18. 255/40R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 8 225/50R18 245/45R18. 255/45R18 Nr. 9 235/40R18 255/35R18. 265/35R18. 275/35R18. 315/30R18 Nr. 10 235/45R18 255/40R18. 265/40R18. 275/40R18. 295/35R18 Nr. 11 235/50R18 255/45R18. 285/40R18 Nr. 12 235/60R18 255/55R18. 285/50R18 Nr. 13 245/35R18 255/35R18 Nr. 14 245/40R18 255/40R18. 265/35R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 15 245/45R18 265/40R18. 275/40R18. 285/40R18 Nr. 16 245/50R18 275/45R18 Nr. 17 255/40R18 285/35R18. 295/35R18 Nr. 18 255/45R18 275/40R18. 285/40R18 Nr. 19 255/50R18 285/45R18 Nr. 20 255/55R18 285/50R18 Nr. 21 265/35R18 295/30R18. 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden.
3. Generation
Fließheck- Coupé
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04-fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme. z. B. Reifendruckkontrollsysteme. müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief. Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein. Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet. sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen. die den Normen DIN. E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet. so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.
Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck. 3-türig und 5-türig).
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18. 255/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18. 245/40R18 Nr. 5 215/55R18 235/50R18 Nr. 6 225/40R18 245/35R18. 255/35R18. 265/35R18. 285/30R18. 295/30R18 Nr. 7 225/45R18 245/40R18. 255/40R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 8 225/50R18 245/45R18. 255/45R18 Nr. 9 235/40R18 255/35R18. 265/35R18. 275/35R18. 315/30R18 Nr. 10 235/45R18 255/40R18. 265/40R18. 275/40R18. 295/35R18 Nr. 11 235/50R18 255/45R18. 285/40R18 Nr. 12 235/60R18 255/55R18. 285/50R18 Nr. 13 245/35R18 255/35R18 Nr. 14 245/40R18 255/40R18. 265/35R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 15 245/45R18 265/40R18. 275/40R18. 285/40R18 Nr. 16 245/50R18 275/45R18 Nr. 17 255/40R18 285/35R18. 295/35R18 Nr. 18 255/45R18 275/40R18. 285/40R18 Nr. 19 255/50R18 285/45R18 Nr. 20 255/55R18 285/50R18 Nr. 21 265/35R18 295/30R18. 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden.
3. Generation
Fließheck- Coupé
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER. FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung. Radabdeckungsverbreiterung. usw.) kann es möglich sein. dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
erhöhtes Anzugsmoment 130 Nm
Schrägheck
4-türig
Frontantrieb
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind. mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil. den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten. Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die Brems-. Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten. daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich. es sei denn. dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.
Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen. die weitgehend den Normen (DIN. E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11.3 mm geeignet sind. zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt. wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen.
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben. ist die. in der Anlage zum Gutachten. dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig. wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.
Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 70 004 35 R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
Befestigung
Einfach montieren und losfahren. Eine Vorführung bei einer Prüfstelle ist nicht notwendig.
Unser Kundenservice überprüft jede Bestellung auf Passgenauigkeit. Außerdem steht unser Service-Team dir bei allen Anfragen zum Thema Felgen gerne beratend zur Seite. Ruf' an oder schreibe eine E-Mail.
Wir haben einen Vorrat angelegtIn unserer Lagerhalle werden viele Artikel auf Vorrat aufbewahrt. So verkürzen wir die Lieferzeiten für dich. Neben Alufelgen lagern hier auch Fahrwerke und Sportauspuff-Systeme. Sofern benötigt, ist das Anbaumaterial (z.B. Zentrierringe, Radschrauben/-muttern) im Preis und Lieferumfang enthalten. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Radschrauben mitgeliefert werden, wenn die Originalen genutzt werden können.
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