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Wähle eine Felge aus und schaue unter den verfügbaren Reifengrößen in die Tabelle. Achte auf den grünen Haken bei eintragungsfrei. Wenn dieser vorhanden ist, dann handelt es sich um eine eintragungsfreie ABE oder ECE-Anwendung. Bei einem grauen Kreuz liegt ein Teilegutachten oder Festigkeitsgutachten vor. Befinden sich dort Auflagen und Hinweise zum Durchlesen, handelt es sich entsprechend um ein Teilegutachten.
Lese vor dem Kauf sorgfältig die unten aufgeführten Hinweise und Auflagen durch! Das gilt auch bei einem vorhandenen grünen Haken. Somit vermeidest du aktiv eventuelle Rückfragen und Lieferverzögerungen.
Vorderachse | Hinterachse | Eintragungsfrei | Schneeketten | |
---|---|---|---|---|
225/45R18 | 225/45R18 | |||
225/45R18 | 245/40R18 | |||
235/40R18 | 235/40R18 |
Vorderachse Hinterachse |
Eintragungsfrei | Schneeketten | |
---|---|---|---|
225/45R18 225/45R18 | |||
225/45R18 245/40R18 | |||
235/40R18 235/40R18 |
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten. die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen. an der Hinterachse verwendet werden.
Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen.
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme. z. B. Reifendruckkontrollsysteme. müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief. Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein. Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge- führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern. die den Serienbefesti- gungsmitteln im Aufbau entsprechen. verwendet werden.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det. sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen. die den Normen DIN. E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet. so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu- gen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.
Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab- rio-Limousine. Roadster.
Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18. 255/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18. 245/40R18 Nr. 5 215/55R18 235/50R18 Nr. 6 225/40R18 245/35R18. 255/35R18. 265/35R18. 285/30R18. 295/30R18 Nr. 7 225/45R18 245/40R18. 255/40R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 8 225/50R18 245/45R18. 255/45R18 Nr. 9 235/40R18 255/35R18. 265/35R18. 275/35R18. 315/30R18 Nr. 10 235/45R18 255/40R18. 265/40R18. 275/40R18. 295/35R18 Nr. 11 235/50R18 255/45R18. 285/40R18 Nr. 12 235/60R18 255/55R18. 285/50R18 Nr. 13 245/35R18 255/35R18 Nr. 14 245/40R18 255/40R18. 265/35R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 15 245/45R18 265/40R18. 275/40R18. 285/40R18 Nr. 16 245/50R18 275/45R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden.
Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten. die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen. an der Hinterachse verwendet werden.
Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen.
Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen.
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme. z. B. Reifendruckkontrollsysteme. müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief. Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein. Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge- führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern. die den Serienbefesti- gungsmitteln im Aufbau entsprechen. verwendet werden.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det. sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen. die den Normen DIN. E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet. so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu- gen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.
Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab- rio-Limousine. Roadster.
Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18. 255/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18. 245/40R18 Nr. 5 215/55R18 235/50R18 Nr. 6 225/40R18 245/35R18. 255/35R18. 265/35R18. 285/30R18. 295/30R18 Nr. 7 225/45R18 245/40R18. 255/40R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 8 225/50R18 245/45R18. 255/45R18 Nr. 9 235/40R18 255/35R18. 265/35R18. 275/35R18. 315/30R18 Nr. 10 235/45R18 255/40R18. 265/40R18. 275/40R18. 295/35R18 Nr. 11 235/50R18 255/45R18. 285/40R18 Nr. 12 235/60R18 255/55R18. 285/50R18 Nr. 13 245/35R18 255/35R18 Nr. 14 245/40R18 255/40R18. 265/35R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 15 245/45R18 265/40R18. 275/40R18. 285/40R18 Nr. 16 245/50R18 275/45R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück- sichtigen.
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme. z. B. Reifendruckkontrollsysteme. müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief. Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein. Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge- führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern. die den Serienbefesti- gungsmitteln im Aufbau entsprechen. verwendet werden.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det. sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen. die den Normen DIN. E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet. so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu- gen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.
Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab- rio-Limousine. Roadster.
Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18. 255/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18. 245/40R18 Nr. 5 215/55R18 235/50R18 Nr. 6 225/40R18 245/35R18. 255/35R18. 265/35R18. 285/30R18. 295/30R18 Nr. 7 225/45R18 245/40R18. 255/40R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 8 225/50R18 245/45R18. 255/45R18 Nr. 9 235/40R18 255/35R18. 265/35R18. 275/35R18. 315/30R18 Nr. 10 235/45R18 255/40R18. 265/40R18. 275/40R18. 295/35R18 Nr. 11 235/50R18 255/45R18. 285/40R18 Nr. 12 235/60R18 255/55R18. 285/50R18 Nr. 13 245/35R18 255/35R18 Nr. 14 245/40R18 255/40R18. 265/35R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 15 245/45R18 265/40R18. 275/40R18. 285/40R18 Nr. 16 245/50R18 275/45R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden.
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