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Wähle eine Felge aus und schaue unter den verfügbaren Reifengrößen in die Tabelle. Achte auf den grünen Haken bei eintragungsfrei. Wenn dieser vorhanden ist, dann handelt es sich um eine eintragungsfreie ABE oder ECE-Anwendung. Bei einem grauen Kreuz liegt ein Teilegutachten oder Festigkeitsgutachten vor. Befinden sich dort Auflagen und Hinweise zum Durchlesen, handelt es sich entsprechend um ein Teilegutachten.
Lese vor dem Kauf sorgfältig die unten aufgeführten Hinweise und Auflagen durch! Das gilt auch bei einem vorhandenen grünen Haken. Somit vermeidest du aktiv eventuelle Rückfragen und Lieferverzögerungen.
Vorderachse | Hinterachse | Eintragungsfrei | Schneeketten | |
---|---|---|---|---|
225/40R18 | 255/35R18 | |||
225/40R18 | 265/35R18 | |||
235/40R18 | 255/35R18 | |||
235/40R18 | 265/35R18 |
Vorderachse Hinterachse |
Eintragungsfrei | Schneeketten | |
---|---|---|---|
225/40R18 255/35R18 | |||
225/40R18 265/35R18 | |||
235/40R18 255/35R18 | |||
235/40R18 265/35R18 |
Ggf. ist durch Begrenzung des Lenkeinschlags oder sonstige geeignete Maßnahmen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
Diese Reifengrösse ist nur an Achse 2 zulässig.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen. mit Ausnahme der M+S-Profile. sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6.5 Umdrehungen für M12x1.5 . 7.5 Umdrehungen für M12x1.25 oder M14x1.5 und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2 " UNF.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventile. die weitgehend den Normen DIN. E.T.R.T.O oder der Tire and Rim. zulässig.
Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen. die ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
An Achse 1 ist auf ausreichenden Abstand zwischen Rad-Reifenkombination und den Fahrwerksteilen zu achten.
An Achse 1 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängikeit der Rad -Reifenkombination herzustellen.
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel. Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden. die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
Folgende Reifenkombinationen sind. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/45R18 235/40R18. 245/40R18 Nr. 2 225/40R18 245/35R18. 255/35R18. 265/35R18. 285/30R18 Nr. 3 225/45R18 245/40R18. 255/40R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 4 235/40R18 255/35R18. 265/35R18. 275/35R18. 245/40R18. 315/30R18 Nr. 5 235/50R18 255/45R18 Nr. 6 245/35R18 255/35R18. 265/35R18 Nr. 7 245/40R18 255/40R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 8 245/45R18 275/40R18 Nr. 9 255/40R18 275/35R18. 285/35R18 Nr.10 255/45R18 285/40R18 Nr.11 255/50R18 285/45R18 Nr.12 255/55R18 285/50R18 Nr.13 265/35R18 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig. für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet werden.
Ggf. ist durch Begrenzung des Lenkeinschlags oder sonstige geeignete Maßnahmen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
Diese Reifengrösse ist nur an Achse 2 zulässig.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen. mit Ausnahme der M+S-Profile. sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6.5 Umdrehungen für M12x1.5 . 7.5 Umdrehungen für M12x1.25 oder M14x1.5 und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2 " UNF.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventile. die weitgehend den Normen DIN. E.T.R.T.O oder der Tire and Rim. zulässig.
Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen. die ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
An Achse 1 ist auf ausreichenden Abstand zwischen Rad-Reifenkombination und den Fahrwerksteilen zu achten.
An Achse 1 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängikeit der Rad -Reifenkombination herzustellen.
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel. Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden. die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
Folgende Reifenkombinationen sind. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/45R18 235/40R18. 245/40R18 Nr. 2 225/40R18 245/35R18. 255/35R18. 265/35R18. 285/30R18 Nr. 3 225/45R18 245/40R18. 255/40R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 4 235/40R18 255/35R18. 265/35R18. 275/35R18. 245/40R18. 315/30R18 Nr. 5 235/50R18 255/45R18 Nr. 6 245/35R18 255/35R18. 265/35R18 Nr. 7 245/40R18 255/40R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 8 245/45R18 275/40R18 Nr. 9 255/40R18 275/35R18. 285/35R18 Nr.10 255/45R18 285/40R18 Nr.11 255/50R18 285/45R18 Nr.12 255/55R18 285/50R18 Nr.13 265/35R18 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig. für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet werden.
Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
Diese Reifengrösse ist nur an Achse 2 zulässig.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen. mit Ausnahme der M+S-Profile. sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6.5 Umdrehungen für M12x1.5 . 7.5 Umdrehungen für M12x1.25 oder M14x1.5 und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2 " UNF.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventile. die weitgehend den Normen DIN. E.T.R.T.O oder der Tire and Rim. zulässig.
Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen. die ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
An Achse 1 ist auf ausreichenden Abstand zwischen Rad-Reifenkombination und den Fahrwerksteilen zu achten.
An Achse 1 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängikeit der Rad -Reifenkombination herzustellen.
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel. Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden. die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
Folgende Reifenkombinationen sind. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/45R18 235/40R18. 245/40R18 Nr. 2 225/40R18 245/35R18. 255/35R18. 265/35R18. 285/30R18 Nr. 3 225/45R18 245/40R18. 255/40R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 4 235/40R18 255/35R18. 265/35R18. 275/35R18. 245/40R18. 315/30R18 Nr. 5 235/50R18 255/45R18 Nr. 6 245/35R18 255/35R18. 265/35R18 Nr. 7 245/40R18 255/40R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 8 245/45R18 275/40R18 Nr. 9 255/40R18 275/35R18. 285/35R18 Nr.10 255/45R18 285/40R18 Nr.11 255/50R18 285/45R18 Nr.12 255/55R18 285/50R18 Nr.13 265/35R18 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig. für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet werden.
Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
Diese Reifengrösse ist nur an Achse 2 zulässig.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen. mit Ausnahme der M+S-Profile. sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6.5 Umdrehungen für M12x1.5 . 7.5 Umdrehungen für M12x1.25 oder M14x1.5 und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2 " UNF.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventile. die weitgehend den Normen DIN. E.T.R.T.O oder der Tire and Rim. zulässig.
Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen. die ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
An Achse 1 ist auf ausreichenden Abstand zwischen Rad-Reifenkombination und den Fahrwerksteilen zu achten.
An Achse 1 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängikeit der Rad -Reifenkombination herzustellen.
An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel. Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden. die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
Folgende Reifenkombinationen sind. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/45R18 235/40R18. 245/40R18 Nr. 2 225/40R18 245/35R18. 255/35R18. 265/35R18. 285/30R18 Nr. 3 225/45R18 245/40R18. 255/40R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 4 235/40R18 255/35R18. 265/35R18. 275/35R18. 245/40R18. 315/30R18 Nr. 5 235/50R18 255/45R18 Nr. 6 245/35R18 255/35R18. 265/35R18 Nr. 7 245/40R18 255/40R18. 275/35R18. 285/35R18 Nr. 8 245/45R18 275/40R18 Nr. 9 255/40R18 275/35R18. 285/35R18 Nr.10 255/45R18 285/40R18 Nr.11 255/50R18 285/45R18 Nr.12 255/55R18 285/50R18 Nr.13 265/35R18 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig. für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet werden.
Einfach montieren und losfahren. Eine Vorführung bei einer Prüfstelle ist nicht notwendig.
Unser Kundenservice überprüft jede Bestellung auf Passgenauigkeit. Außerdem steht unser Service-Team dir bei allen Anfragen zum Thema Felgen gerne beratend zur Seite. Ruf' an oder schreibe eine E-Mail.
Wir haben einen Vorrat angelegtIn unserer Lagerhalle werden viele Artikel auf Vorrat aufbewahrt. So verkürzen wir die Lieferzeiten für dich. Neben Alufelgen lagern hier auch Fahrwerke und Sportauspuff-Systeme. Sofern benötigt, ist das Anbaumaterial (z.B. Zentrierringe, Radschrauben/-muttern) im Preis und Lieferumfang enthalten. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Radschrauben mitgeliefert werden, wenn die Originalen genutzt werden können.
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Wir bringen dein Rad ins GleichgewichtIn unserer hausinternen Fachwerkstatt werden alle bestellten Kompletträder von geschultem Werkstattpersonal montiert. Diese Dienstleistung ist für unsere Kunden kostenlos. Vor dem Versand an den Kunden werden Kompletträder bei uns außerdem mit modernster Technik gewuchtet. Sie sind bei der Lieferung somit für die sofortige Verwendung bereit.
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