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Wähle eine Felge aus und schaue unter den verfügbaren Reifengrößen in die Tabelle. Achte auf den grünen Haken bei eintragungsfrei. Wenn dieser vorhanden ist, dann handelt es sich um eine eintragungsfreie ABE oder ECE-Anwendung. Bei einem grauen Kreuz liegt ein Teilegutachten oder Festigkeitsgutachten vor. Befinden sich dort Auflagen und Hinweise zum Durchlesen, handelt es sich entsprechend um ein Teilegutachten.
Lese vor dem Kauf sorgfältig die unten aufgeführten Hinweise und Auflagen durch! Das gilt auch bei einem vorhandenen grünen Haken. Somit vermeidest du aktiv eventuelle Rückfragen und Lieferverzögerungen.
Vorderachse | Hinterachse | Eintragungsfrei | Schneeketten | |
---|---|---|---|---|
225/40R19 | 225/40R19 | |||
225/40R19 | 245/35R19 | |||
225/40R19 | 255/35R19 | |||
235/35R19 | 235/35R19 | |||
235/40R19 | 235/40R19 | |||
245/35R19 | 245/35R19 |
Vorderachse Hinterachse |
Eintragungsfrei | Schneeketten | |
---|---|---|---|
225/40R19 225/40R19 | |||
225/40R19 245/35R19 | |||
225/40R19 255/35R19 | |||
235/35R19 235/35R19 | |||
235/40R19 235/40R19 | |||
245/35R19 245/35R19 |
Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein. Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Auflagentext nicht im Gutachten enthalten
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det. sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen. die den Normen DIN. E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. zulässig. Werden Ventile (ausschließlich Metallventile) mit TPMS-Sensoren verwendet. so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ven- tile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstge- schwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant. Break. Caravan. Kombi. Station-Wagon. Tourer. Turnier. Touring. ...).
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/35R19 245/30R19. 255/30R19 Nr. 2 225/35R19 245/30R19. 255/30R19. 265/30R19. 305/25R19 Nr. 3 225/40R19 245/35R19. 255/35R19 Nr. 4 225/45R19 245/40R19. 255/40R19 Nr. 5 235/35R19 255/30R19. 265/30R19. 275/30R19. 315/25R19 Nr. 6 235/40R19 265/35R19. 275/35R19 Nr. 7 235/45R19 255/40R19 Nr. 8 235/50R19 255/45R19 Nr. 9 235/55R19 255/50R19. 285/45R19. 295/45R19 Nr. 10 245/30R19 305/25R19 Nr. 11 245/35R19 275/30R19. 285/30R19 Nr. 12 245/40R19 275/35R19. 285/35R19 Nr. 13 245/45R19 275/40R19 Nr. 14 245/50R19 275/45R19 Nr. 15 255/30R19 305/25R19 Nr. 16 255/35R19 285/30R19. 295/30R19. 305/30R19 Nr. 17 255/40R19 285/35R19. 295/35R19 Nr. 18 255/45R19 285/40R19 Nr. 19 255/50R19 285/45R19. 295/45R19 Nr. 20 265/30R19 305/25R19. 315/25R19 Nr. 21 265/35R19 295/30R19. 305/30R19 Nr. 22 265/40R19 295/35R19 Nr. 23 265/50R19 295/45R19 Nr. 24 275/30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 verwendet werden.
incl. Facelift 2012+2015
Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein. Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Auflagentext nicht im Gutachten enthalten
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det. sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen. die den Normen DIN. E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. zulässig. Werden Ventile (ausschließlich Metallventile) mit TPMS-Sensoren verwendet. so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ven- tile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstge- schwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant. Break. Caravan. Kombi. Station-Wagon. Tourer. Turnier. Touring. ...).
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/35R19 245/30R19. 255/30R19 Nr. 2 225/35R19 245/30R19. 255/30R19. 265/30R19. 305/25R19 Nr. 3 225/40R19 245/35R19. 255/35R19 Nr. 4 225/45R19 245/40R19. 255/40R19 Nr. 5 235/35R19 255/30R19. 265/30R19. 275/30R19. 315/25R19 Nr. 6 235/40R19 265/35R19. 275/35R19 Nr. 7 235/45R19 255/40R19 Nr. 8 235/50R19 255/45R19 Nr. 9 235/55R19 255/50R19. 285/45R19. 295/45R19 Nr. 10 245/30R19 305/25R19 Nr. 11 245/35R19 275/30R19. 285/30R19 Nr. 12 245/40R19 275/35R19. 285/35R19 Nr. 13 245/45R19 275/40R19 Nr. 14 245/50R19 275/45R19 Nr. 15 255/30R19 305/25R19 Nr. 16 255/35R19 285/30R19. 295/30R19. 305/30R19 Nr. 17 255/40R19 285/35R19. 295/35R19 Nr. 18 255/45R19 285/40R19 Nr. 19 255/50R19 285/45R19. 295/45R19 Nr. 20 265/30R19 305/25R19. 315/25R19 Nr. 21 265/35R19 295/30R19. 305/30R19 Nr. 22 265/40R19 295/35R19 Nr. 23 265/50R19 295/45R19 Nr. 24 275/30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 verwendet werden.
incl. Facelift 2012+2015
Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen.
An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus- schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein. Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Auflagentext nicht im Gutachten enthalten
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det. sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen. die den Normen DIN. E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. zulässig. Werden Ventile (ausschließlich Metallventile) mit TPMS-Sensoren verwendet. so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ven- tile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstge- schwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant. Break. Caravan. Kombi. Station-Wagon. Tourer. Turnier. Touring. ...).
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/35R19 245/30R19. 255/30R19 Nr. 2 225/35R19 245/30R19. 255/30R19. 265/30R19. 305/25R19 Nr. 3 225/40R19 245/35R19. 255/35R19 Nr. 4 225/45R19 245/40R19. 255/40R19 Nr. 5 235/35R19 255/30R19. 265/30R19. 275/30R19. 315/25R19 Nr. 6 235/40R19 265/35R19. 275/35R19 Nr. 7 235/45R19 255/40R19 Nr. 8 235/50R19 255/45R19 Nr. 9 235/55R19 255/50R19. 285/45R19. 295/45R19 Nr. 10 245/30R19 305/25R19 Nr. 11 245/35R19 275/30R19. 285/30R19 Nr. 12 245/40R19 275/35R19. 285/35R19 Nr. 13 245/45R19 275/40R19 Nr. 14 245/50R19 275/45R19 Nr. 15 255/30R19 305/25R19 Nr. 16 255/35R19 285/30R19. 295/30R19. 305/30R19 Nr. 17 255/40R19 285/35R19. 295/35R19 Nr. 18 255/45R19 285/40R19 Nr. 19 255/50R19 285/45R19. 295/45R19 Nr. 20 265/30R19 305/25R19. 315/25R19 Nr. 21 265/35R19 295/30R19. 305/30R19 Nr. 22 265/40R19 295/35R19 Nr. 23 265/50R19 295/45R19 Nr. 24 275/30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 verwendet werden.
incl. Facelift 2012+2015
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen.
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Rad- mitte vollständig umzulegen.
Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein. Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Auflagentext nicht im Gutachten enthalten
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det. sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen. die den Normen DIN. E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. zulässig. Werden Ventile (ausschließlich Metallventile) mit TPMS-Sensoren verwendet. so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ven- tile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstge- schwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant. Break. Caravan. Kombi. Station-Wagon. Tourer. Turnier. Touring. ...).
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/35R19 245/30R19. 255/30R19 Nr. 2 225/35R19 245/30R19. 255/30R19. 265/30R19. 305/25R19 Nr. 3 225/40R19 245/35R19. 255/35R19 Nr. 4 225/45R19 245/40R19. 255/40R19 Nr. 5 235/35R19 255/30R19. 265/30R19. 275/30R19. 315/25R19 Nr. 6 235/40R19 265/35R19. 275/35R19 Nr. 7 235/45R19 255/40R19 Nr. 8 235/50R19 255/45R19 Nr. 9 235/55R19 255/50R19. 285/45R19. 295/45R19 Nr. 10 245/30R19 305/25R19 Nr. 11 245/35R19 275/30R19. 285/30R19 Nr. 12 245/40R19 275/35R19. 285/35R19 Nr. 13 245/45R19 275/40R19 Nr. 14 245/50R19 275/45R19 Nr. 15 255/30R19 305/25R19 Nr. 16 255/35R19 285/30R19. 295/30R19. 305/30R19 Nr. 17 255/40R19 285/35R19. 295/35R19 Nr. 18 255/45R19 285/40R19 Nr. 19 255/50R19 285/45R19. 295/45R19 Nr. 20 265/30R19 305/25R19. 315/25R19 Nr. 21 265/35R19 295/30R19. 305/30R19 Nr. 22 265/40R19 295/35R19 Nr. 23 265/50R19 295/45R19 Nr. 24 275/30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 verwendet werden.
incl. Facelift 2012+2015
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen.
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Rad- mitte vollständig umzulegen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein. Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Auflagentext nicht im Gutachten enthalten
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det. sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen. die den Normen DIN. E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. zulässig. Werden Ventile (ausschließlich Metallventile) mit TPMS-Sensoren verwendet. so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ven- tile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstge- schwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant. Break. Caravan. Kombi. Station-Wagon. Tourer. Turnier. Touring. ...).
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/35R19 245/30R19. 255/30R19 Nr. 2 225/35R19 245/30R19. 255/30R19. 265/30R19. 305/25R19 Nr. 3 225/40R19 245/35R19. 255/35R19 Nr. 4 225/45R19 245/40R19. 255/40R19 Nr. 5 235/35R19 255/30R19. 265/30R19. 275/30R19. 315/25R19 Nr. 6 235/40R19 265/35R19. 275/35R19 Nr. 7 235/45R19 255/40R19 Nr. 8 235/50R19 255/45R19 Nr. 9 235/55R19 255/50R19. 285/45R19. 295/45R19 Nr. 10 245/30R19 305/25R19 Nr. 11 245/35R19 275/30R19. 285/30R19 Nr. 12 245/40R19 275/35R19. 285/35R19 Nr. 13 245/45R19 275/40R19 Nr. 14 245/50R19 275/45R19 Nr. 15 255/30R19 305/25R19 Nr. 16 255/35R19 285/30R19. 295/30R19. 305/30R19 Nr. 17 255/40R19 285/35R19. 295/35R19 Nr. 18 255/45R19 285/40R19 Nr. 19 255/50R19 285/45R19. 295/45R19 Nr. 20 265/30R19 305/25R19. 315/25R19 Nr. 21 265/35R19 295/30R19. 305/30R19 Nr. 22 265/40R19 295/35R19 Nr. 23 265/50R19 295/45R19 Nr. 24 275/30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 verwendet werden.
incl. Facelift 2012+2015
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen.
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Rad- mitte vollständig umzulegen.
Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein. Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Auflagentext nicht im Gutachten enthalten
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det. sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen. die den Normen DIN. E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. zulässig. Werden Ventile (ausschließlich Metallventile) mit TPMS-Sensoren verwendet. so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ven- tile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstge- schwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant. Break. Caravan. Kombi. Station-Wagon. Tourer. Turnier. Touring. ...).
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/35R19 245/30R19. 255/30R19 Nr. 2 225/35R19 245/30R19. 255/30R19. 265/30R19. 305/25R19 Nr. 3 225/40R19 245/35R19. 255/35R19 Nr. 4 225/45R19 245/40R19. 255/40R19 Nr. 5 235/35R19 255/30R19. 265/30R19. 275/30R19. 315/25R19 Nr. 6 235/40R19 265/35R19. 275/35R19 Nr. 7 235/45R19 255/40R19 Nr. 8 235/50R19 255/45R19 Nr. 9 235/55R19 255/50R19. 285/45R19. 295/45R19 Nr. 10 245/30R19 305/25R19 Nr. 11 245/35R19 275/30R19. 285/30R19 Nr. 12 245/40R19 275/35R19. 285/35R19 Nr. 13 245/45R19 275/40R19 Nr. 14 245/50R19 275/45R19 Nr. 15 255/30R19 305/25R19 Nr. 16 255/35R19 285/30R19. 295/30R19. 305/30R19 Nr. 17 255/40R19 285/35R19. 295/35R19 Nr. 18 255/45R19 285/40R19 Nr. 19 255/50R19 285/45R19. 295/45R19 Nr. 20 265/30R19 305/25R19. 315/25R19 Nr. 21 265/35R19 295/30R19. 305/30R19 Nr. 22 265/40R19 295/35R19 Nr. 23 265/50R19 295/45R19 Nr. 24 275/30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
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incl. Facelift 2012+2015
Einfach montieren und losfahren. Eine Vorführung bei einer Prüfstelle ist nicht notwendig.
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