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Wähle eine Felge aus und schaue unter den verfügbaren Reifengrößen in die Tabelle. Achte auf den grünen Haken bei eintragungsfrei. Wenn dieser vorhanden ist, dann handelt es sich um eine eintragungsfreie ABE oder ECE-Anwendung. Bei einem grauen Kreuz liegt ein Teilegutachten oder Festigkeitsgutachten vor. Befinden sich dort Auflagen und Hinweise zum Durchlesen, handelt es sich entsprechend um ein Teilegutachten.
Lese vor dem Kauf sorgfältig die unten aufgeführten Hinweise und Auflagen durch! Das gilt auch bei einem vorhandenen grünen Haken. Somit vermeidest du aktiv eventuelle Rückfragen und Lieferverzögerungen.
Vorderachse | Hinterachse | Eintragungsfrei | Schneeketten | |
---|---|---|---|---|
245/35R20 | 275/30R20 |
Vorderachse Hinterachse |
Eintragungsfrei | Schneeketten | |
---|---|---|---|
245/35R20 275/30R20 |
Auflagentext nicht im Gutachten enthalten.
Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein. Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme. z. B. Reifendruckkontrollsysteme. müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief. Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein. Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen. mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen. dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6.5 Umdrehungen für M12x1.5; 7.5 Umdrehungen für M12x1.25 und M14x1.5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1.25.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet. soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet. sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Fzg.-Schein. Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q. R. S. T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet. so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O.. DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD. 4WD. Quattro. Syncro. 4-Matic. 4x4. u. ä.)
Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an Achse 1.
Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne Allradlenkung (4WS).
Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen. sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind. möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R20 255/30R20. 265/30R20 Nr. 2 235/30R20 265/25R20. 275/25R20. 285/25R20 Nr. 3 235/35R20 265/30R20. 275/30R20 Nr. 4 235/45R20 255/40R20. 265/40R20 Nr. 5 245/30R20 275/25R20. 285/25R20. 295/25R20 Nr. 6 245/35R20 275/30R20. 285/30R20. 295/30R20 Nr. 7 245/40R20 275/35R20. 285/35R20 Nr. 8 245/45R20 275/40R20 Nr. 9 255/30R20 295/25R20. 305/25R20 Nr. 10 255/35R20 285/30R20. 295/30R20 Nr. 11 255/40R20 285/35R20. 295/35R20 Nr. 12 255/45R20 285/40R20 Nr. 13 265/30R20 305/25R20. 325/25R20 Nr. 14 265/35R20 295/30R20. 305/30R20 Nr. 15 265/40R20 295/35R20. 305/35R20 Nr. 16 265/45R20 295/40R20 Nr. 17 265/50R20 295/45R20 Nr. 18 275/35R20 305/30R20 Nr. 19 275/40R20 305/35R20. 315/35R20 Nr. 20 275/50R20 305/45R20 Nr. 21 295/35R20 335/30R20. 345/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet werden.
7. Generation
Einfach montieren und losfahren. Eine Vorführung bei einer Prüfstelle ist nicht notwendig.