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Wähle eine Felge aus und schaue unter den verfügbaren Reifengrößen in die Tabelle. Achte auf den grünen Haken bei eintragungsfrei. Wenn dieser vorhanden ist, dann handelt es sich um eine eintragungsfreie ABE oder ECE-Anwendung. Bei einem grauen Kreuz liegt ein Teilegutachten oder Festigkeitsgutachten vor. Befinden sich dort Auflagen und Hinweise zum Durchlesen, handelt es sich entsprechend um ein Teilegutachten.
Lese vor dem Kauf sorgfältig die unten aufgeführten Hinweise und Auflagen durch! Das gilt auch bei einem vorhandenen grünen Haken. Somit vermeidest du aktiv eventuelle Rückfragen und Lieferverzögerungen.
Vorderachse | Hinterachse | Eintragungsfrei | Schneeketten | |
---|---|---|---|---|
265/40R22 | 265/40R22 Gutachten: 1 | |||
275/40R22 | 275/40R22 Gutachten: 1 | |||
285/40R22 | 285/40R22 Gutachten: 1 | |||
305/35R22 | 305/35R22 Gutachten: 2 |
Vorderachse Hinterachse |
Eintragungsfrei | Schneeketten | |
---|---|---|---|
265/40R22 265/40R22 Gutachten: 1 | |||
275/40R22 275/40R22 Gutachten: 1 | |||
285/40R22 285/40R22 Gutachten: 1 | |||
305/35R22 305/35R22 Gutachten: 2 |
Auflage entfällt für dieses Gutachten.
Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund der geprüften Radlast. in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens. ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 265/40R22 2352 1885 275/40R22 2376 1868 285/35R22 2315 1900 285/40R22 2400 1852 295/35R22 2333 1898 Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmässig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrössen 275/ .. oder grösser ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrössen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein. Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemässe Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind. unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten. aus der im Anhang befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrössen mit den ermittelten Mindestwerten nicht. so sind sie nicht zulässig. Bei der Verwendung von Serienreifen kann alternativ auch die zugehörige Tragfähigkeitskennzahl und das Geschwindigkeitssymbol gewählt werden.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden siehe auch Auflage S101)S102).
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmässige Ersatzrad verwendet. soll mit mässiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten. dass nur Reifen mit gleich grossem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmässigen Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. dass Schneeketten nicht verwendet werden können. es sei denn. dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig mit folgendem Zubehör: Adapterscheibe / Dicke: 5 mm Typ: / Kennzeichnung (außen eingeschlagen) RH 64880 Zentrierart: Mittenzentrierung LochkreisØ / Lochzahl: 112 mm/ 5 Radbefestigung: incl. Adapterscheibe Radschraube. Kegel 60°. Gewinde M14 x 1.5 x 35; Anzugsmoment: 150 Nm Effektive Einpresstiefe: 45
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Befestigung
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig mit folgendem Zubehör: Adapterscheibe / Dicke: 15 mm Typ: / Kennzeichnung (außen eingeschlagen) RH 64888 Zentrierart: Mittenzentrierung LochkreisØ / Lochzahl: 112 mm/ 5 Radbefestigung: incl. Adapterscheibe Radschraube. Kegel 60°. Gewinde M14 x 1.5 x 45; Anzugsmoment: 150 Nm Effektive Einpresstiefe: 35
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Auflage entfällt für dieses Gutachten.
Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund der geprüften Radlast. in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens. ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 265/40R22 2352 1885 275/40R22 2376 1868 285/35R22 2315 1900 285/40R22 2400 1852 295/35R22 2333 1898 Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemässe Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind. unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten. aus der im Anhang befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrössen mit den ermittelten Mindestwerten nicht. so sind sie nicht zulässig. Bei der Verwendung von Serienreifen kann alternativ auch die zugehörige Tragfähigkeitskennzahl und das Geschwindigkeitssymbol gewählt werden.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden siehe auch Auflage S101)S102).
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmässige Ersatzrad verwendet. soll mit mässiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten. dass nur Reifen mit gleich grossem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmässigen Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. dass Schneeketten nicht verwendet werden können. es sei denn. dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig mit folgendem Zubehör: Adapterscheibe / Dicke: 5 mm Typ: / Kennzeichnung (außen eingeschlagen) RH 64880 Zentrierart: Mittenzentrierung LochkreisØ / Lochzahl: 112 mm/ 5 Radbefestigung: incl. Adapterscheibe Radschraube. Kegel 60°. Gewinde M14 x 1.5 x 35; Anzugsmoment: 150 Nm Effektive Einpresstiefe: 45
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Befestigung
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig mit folgendem Zubehör: Adapterscheibe / Dicke: 15 mm Typ: / Kennzeichnung (außen eingeschlagen) RH 64888 Zentrierart: Mittenzentrierung LochkreisØ / Lochzahl: 112 mm/ 5 Radbefestigung: incl. Adapterscheibe Radschraube. Kegel 60°. Gewinde M14 x 1.5 x 45; Anzugsmoment: 150 Nm Effektive Einpresstiefe: 35
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Auflage entfällt für dieses Gutachten.
Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund der geprüften Radlast. in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens. ist die Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg 265/40R22 2352 1885 275/40R22 2376 1868 285/35R22 2315 1900 285/40R22 2400 1852 295/35R22 2333 1898 Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten berwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemässe Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind. unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten. aus der im Anhang befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrössen mit den ermittelten Mindestwerten nicht. so sind sie nicht zulässig. Bei der Verwendung von Serienreifen kann alternativ auch die zugehörige Tragfähigkeitskennzahl und das Geschwindigkeitssymbol gewählt werden.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig: Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden siehe auch Auflage S101)S102).
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmässige Ersatzrad verwendet. soll mit mässiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten. dass nur Reifen mit gleich grossem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmässigen Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. dass Schneeketten nicht verwendet werden können. es sei denn. dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig mit folgendem Zubehör: Adapterscheibe / Dicke: 5 mm Typ: / Kennzeichnung (außen eingeschlagen) RH 64880 Zentrierart: Mittenzentrierung LochkreisØ / Lochzahl: 112 mm/ 5 Radbefestigung: incl. Adapterscheibe Radschraube. Kegel 60°. Gewinde M14 x 1.5 x 35; Anzugsmoment: 150 Nm Effektive Einpresstiefe: 45
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifen-Kombination muss. unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Befestigung
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig mit folgendem Zubehör: Adapterscheibe / Dicke: 15 mm Typ: / Kennzeichnung (außen eingeschlagen) RH 64888 Zentrierart: Mittenzentrierung LochkreisØ / Lochzahl: 112 mm/ 5 Radbefestigung: incl. Adapterscheibe Radschraube. Kegel 60°. Gewinde M14 x 1.5 x 45; Anzugsmoment: 150 Nm Effektive Einpresstiefe: 35
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Entfällt für dieses Gutachten.
Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund der geprüften Radlast. in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens. ist die Verwendung der Reifengrössen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Reifengrösse | Reifenabrollumfang in mm | max. zulässige Achslast in kg 265/40R22 | 2352 | 1885 275/40R22 | 2376 | 1868 285/35R22 | 2315 | 1900 285/40R22 | 2400 | 1852 295/35R22 | 2333 | 1898 305/35R22 | 2358 | 1880 Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss. unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmasses des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens). in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Der vorschriftsmässige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind. unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten. aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrössen mit den ermittelten Mindestwerten nicht. so sind sie nicht zulässig.
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen. sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden. dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen. so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit grösser 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN. E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen. sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben. sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen. dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Wird das serienmässige Ersatzrad verwendet. soll mit mässiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten. dass nur Reifen mit gleich grossem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmässigen Befestigungsteile verwendet werden.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen. dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde. es sei denn. dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Befestigung
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Unser Kundenservice überprüft jede Bestellung auf Passgenauigkeit. Außerdem steht unser Service-Team dir bei allen Anfragen zum Thema Felgen gerne beratend zur Seite. Ruf' an oder schreibe eine E-Mail.
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