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Audi - A5 Typ B9 (Sportback) - 2,0l TFSI 140kW Mild-Hybrid (190 PS) Lochkreis: 5/112
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Wheelforce CF2-FF DARK STEEL Felge mit Reifen anthrazit in 20Zoll Winterfelge Alufelge auf silbernem Audi A5 Typ B9 (Sportback) 2,0l TDI 140kW (190 PS) quattro TFSI 185kW (252 3,0l 160kW (218 200kW (272 1,4l 110kW (150 183kW (249 g-tron 125kW (170 Mild-Hybrid ⬇️ mit 15mm Tieferlegung ⬇️ Old Industrial Hall_max_5300mm_2024 Frontansicht_1
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Wheelforce CF2-FF DARK STEEL Felge mit Reifen anthrazit in 20Zoll Winterfelge Alufelge auf silbernem Audi A5 Typ B9 (Sportback) 2,0l TDI 140kW (190 PS) quattro TFSI 185kW (252 3,0l 160kW (218 200kW (272 1,4l 110kW (150 183kW (249 g-tron 125kW (170 Mild-Hybrid ⬇️ mit 15mm Tieferlegung ⬇️ Old Industrial Hall_max_5300mm_2024 Seitenansicht_1
Wheelforce CF2-FF DARK STEEL Felge mit Reifen anthrazit in 20Zoll Winterfelge Alufelge auf silbernem Audi A5 Typ B9 (Sportback) 2,0l TDI 140kW (190 PS) quattro TFSI 185kW (252 3,0l 160kW (218 200kW (272 1,4l 110kW (150 183kW (249 g-tron 125kW (170 Mild-Hybrid 1 ⬇️ mit 15mm Tieferlegung ⬇️ Old Industrial Hall_max_5300mm_2024 Heckansicht_1
Wheelforce CF2-FF DARK STEEL Felge mit Reifen anthrazit in 20Zoll Winterfelge Alufelge auf silbernem Audi A5 Typ B9 (Sportback) 2,0l TDI 140kW (190 PS) quattro TFSI 185kW (252 3,0l 160kW (218 200kW (272 1,4l 110kW (150 183kW (249 g-tron 125kW (170 Mild-Hybrid 1 ⬇️ mit 15mm Tieferlegung ⬇️ Old Industrial Hall_max_5300mm_2024 Heckansicht_2
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Leichte Felge Leichte Felge
Glossy Glossy
Konkav Konkav
Y-Speiche Y-Speiche
wintergeeignet wintergeeignet
Leichte Felge Leichte Felge
Glossy Glossy
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Y-Speiche Y-Speiche
wintergeeignet wintergeeignet
Felgenmaße
Lochkreis 5x112.00
Reifengröße
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4 anbaufertige Kompletträder 4 anbaufertige Kompletträder Inkl. Anbauset wenn erforderlichInkl. Anbauset wenn erforderlich Passgenauigkeits-CheckPassgenauigkeits-Check Gratis VersandGratis Versand
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Derzeit haben wir keine Reifen in der von Dir ausgewählten Größe und Saison im Angebot. Unser Service hilft Dir gerne weiter, um eine passende Alternative zu finden. Nutze gerne unseren Chat, schreibe eine Mail an service@felgenshop.de oder ruf uns an unter 0461 430415-20.
Gutachten - Diese Auflagen sind zu beachten
Felgenauflagen
A01

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und - schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorderund Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06

Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die SerienRadmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10

Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A11

Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig

A13

Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

M01

Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

Reifenauflagen
Leistung: 110 - 210 KW
KA101

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

KA101

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

KA201

Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

KA201

Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Leistung: 260 KW
KA101

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

KA101

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

KA201

Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

KA201

Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Leistung: 110 - 210 KW
KA101

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

KA101

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

KA201

Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

KA201

Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Leistung: 245 KW
KA101

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

KA101

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

KA201

Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

KA201

Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Gutachten & Auflagen

Welches Gutachten deine Wunschfelge hat? Ganz einfach!

Wähle eine Felge aus und schaue unter den verfügbaren Reifengrößen in die Tabelle. Achte auf den grünen Haken bei eintragungsfrei. Wenn dieser vorhanden ist, dann handelt es sich um eine eintragungsfreie ABE oder ECE-Anwendung. Bei einem grauen Kreuz liegt ein Teilegutachten oder Festigkeitsgutachten vor. Befinden sich dort Auflagen und Hinweise zum Durchlesen, handelt es sich entsprechend um ein Teilegutachten.

Lese vor dem Kauf sorgfältig die unten aufgeführten Hinweise und Auflagen durch! Das gilt auch bei einem vorhandenen grünen Haken. Somit vermeidest du aktiv eventuelle Rückfragen und Lieferverzögerungen.

Für mehr Informationen zu Gutachten klicke auf das Gutachten Tutorial hier:

Gewähltes Fahrzeug
Hersteller
Audi
Baugruppe
A5
Modell
A5 Typ B9 (Sportback)
Motor
2,0l TFSI 140kW Mild-Hybrid (190 PS)
Gewählte Felgengröße
Vorderachse
10.50x20 ET 33
Hinterachse
10.50x20 ET 33
Lochkreis
5x112.00
Verfügbare Reifengrößen
Vorderachse Hinterachse Eintragungsfrei eintragungsfrei-tooltip Schneeketten schneeketten-tooltip
265/30R20 265/30R20 unconfirmed-icon confirmed-icon
285/25R20 285/25R20 unconfirmed-icon confirmed-icon
Vorderachse
Hinterachse
eintragungsfrei-tooltip
Eintragungsfrei
schneeketten-tooltip
Schneeketten
265/30R20
265/30R20
unconfirmed-icon confirmed-icon
285/25R20
285/25R20
unconfirmed-icon confirmed-icon
open-iconAlle Felgenauflagen
A01
Entfällt für dieses Gutachten.
A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengrösse verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrösse in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03
A04
Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05
Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden bzw. serienmässigen Befestigungsteile verwendet werden, siehe Tabelle Radbefestigung.
A07
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08
Wird das serienmässige Ersatzrad verwendet, soll mit mässiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich grossem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmässigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneeketten nicht verwendet werden können, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10
Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A11
Die Sonderräder dürfen an der Innenseite nicht mit Klammergewichten ausgewuchtet werden. Auf ausreichenden Abstand zwischen Felge und Längslenker ist zu achten.
A12
A13
M01
RB
Z1
Komplettrad
Weitere Informationen
komplettrad-1
Wir sorgen für deine Sicherheit

Unser Kundenservice überprüft jede Bestellung auf Passgenauigkeit. Außerdem steht unser Service-Team dir bei allen Anfragen zum Thema Felgen gerne beratend zur Seite. Ruf' an oder schreibe eine E-Mail.

Wir haben einen Vorrat angelegt

In unserer Lagerhalle werden viele Artikel auf Vorrat aufbewahrt. So verkürzen wir die Lieferzeiten für dich. Neben Alufelgen lagern hier auch Fahrwerke und Sportauspuff-Systeme. Sofern benötigt, ist das Anbaumaterial (z.B. Zentrierringe, Radschrauben/-muttern) im Preis und Lieferumfang enthalten. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Radschrauben mitgeliefert werden, wenn die Originalen genutzt werden können.

Den passenden Reifen dazu

Im Felgenshop bieten wir dir nicht nur Leichtmetallräder, sondern auch Reifen. So kannst du direkt Kompletträder für Sommer, Winter oder das ganze Jahr kaufen. Dabei hast du eine Auswahl aus knapp 20 renommierten Reifenmarken.

Wir bringen dein Rad ins Gleichgewicht

In unserer hausinternen Fachwerkstatt werden alle bestellten Kompletträder von geschultem Werkstattpersonal montiert. Diese Dienstleistung ist für unsere Kunden kostenlos. Vor dem Versand an den Kunden werden Kompletträder bei uns außerdem mit modernster Technik gewuchtet. Sie sind bei der Lieferung somit für die sofortige Verwendung bereit.

komplettrad-2
Marke
Wheelforce
Bezeichnung
Wheelforce CF2-FF
Design
CF2-FF
Farbe
Anthrazit
Oberfläche
glossy
Bauart
1-teilig Leichte Felge
Gewicht
11,9
Unsere Artikel ID
141567179
Größe vorne
10.50x 20" ET33
Größe hinten
10.50x 20" ET33
Lochkreis
5/112.00
Hersteller-Nr.
CF2-5112-1052033DS
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